Nach Auffassung der Bundesregierung bedürfen die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) keine Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer hat aber die Beratungen an den Wirtschaftsausschuss verwiesen und will eventuell den Vermittlungsausschuss anrufen.
Die Abstimmung im Bundesrat zum novellierten Energiewirtschaftsgesetz war ursprünglich für kommenden Freitag, den 31. Mai, vorgesehen. Inzwischen wurde das Gesetz von der Tagesordnung genommen und in den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates verwiesen. Dort will das Bundesland Bayern einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses stellen. Ein Mitarbeiter im Wirtschaftsausschuss bestätigte
Mittwoch, 29.05.2002, 09:52 Uhr
Cerstin Gammelin
© 2024 Energie & Management GmbH