Im Interesse einer möglichst kostengünstigen Stromversorgung ist es rechtens, wenn Energieversorger ihre Haftung gegenüber den Kunden einschränken, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Die Versorger müssen die Möglichkeit haben, sich weitgehend vor typischen Risiken zu schützen, auch wenn die Schäden durch einen groben Fehler eines Mitarbeiters des Versorgers verursacht wurden, heißt es in dem am 26. Mai verkündeten Urteil (Aktenzeichen VII ZR 311/04).In dem Streitfall ging es um Schäden, die einem Ingenieurbüro in Chemnitz an seinen technischen Anlagen entstanden ware
Mittwoch, 26.05.2004, 16:32 Uhr
Jan Mühlstein
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