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Energie & Management > Politik - Energieverbände fordern Klarheit zu Preisbremsen
Quelle: Shutterstock / canadastock
Politik

Energieverbände fordern Klarheit zu Preisbremsen

Verbände der Energiewirtschaft fordern von der Bundesregierung, die Dauer der Energiepreisbremsen und der ermäßigten Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen rasch klarzustellen.
Bis März 2024 sollte der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Gas- und Wärmelieferungen gelten. Die Energiepreisbremsen sollten nur bis Ende 2023 gelten. Nun steht beides zur Diskussion, was zu Verdruss bei den Energieversorgern führt, die diese Abrechnungen für ihre Kunden umsetzen müssen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wirbt dafür, verlässliche und konsistente Regelungen zu erlassen, an denen sich die Marktakteure frühzeitig orientieren können.
 
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärt: „Wenn Energieverbraucherinnen und -verbraucher weiterhin vor unerwartet hohen Preissprüngen geschützt werden müssen, dann sollte die Bundesregierung den ermäßigten Umsatzsteuersatz beibehalten.“ Die angedachte Verlängerung der Preisbremsen bis März 2024 bei gleichzeitiger Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes entbehre hingegen jeder Logik, sei wenig effizient, technisch unter Umständen nicht rechtzeitig leistbar und somit nicht zielführend.

Offener Brief an den Bundestag

In einem gemeinsamen Brief an Bundestags-Ausschüsse schreiben auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Die vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer und Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel kämen zur Unzeit.“ Die beiden Verbände fordern ein synchrones Auslaufen der Energiepreisbremsen und der Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme zum Ende März 2024. Vor allem aber sei eine rechtzeitige, verbindliche Entscheidung dazu notwendig.

Kerstin Andreae, BDEW-Hauptgeschäftsführerin, und Ramona Pop, Vorständin des VZBV, erklären, die aktuelle Unklarheit über das Auslaufen der Entlastungsmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher habe das Potenzial, erneut "Verunsicherung bei Kundinnen und Kunden sowie bei den Energieversorgern auszulösen“. Dies sei schon bei der Einführung der Preisbremsen geschehen, weshalb sie erst von März 2023 an umgesetzt werden konnten.

„Die nun diskutierten Vorhaben haben massive Auswirkungen auf die energiewirtschaftlichen Prozesse und sind nur mit entsprechendem Vorlauf umsetzbar“, heißt es in dem Brief weiter. Dafür sei es jedoch unabdingbar, dass in politischen Entscheidungen energiewirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und verbindliche Aussagen rechtzeitig getroffen werden. Nur so ließen sich eine reibungslose Anpassung umsetzen und Irritationen bei Endkunden vermeiden.

Preisentlastung bleibt weiter notwendig

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen aktuell noch immer höhere Energiepreise als 2021 vor der Energiepreiskrise“, erinnerte Pop. Eine vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer könnte sie ihrer Ansicht nach erneut in Zahlungsschwierigkeiten bringen. Mit der Dauer beider Maßnahmen bis 31. März 2024 blieben die Haushalte in der kommenden Heizsaison vor hohen Preisen geschützt. Zudem könnten sie die Änderungen bei den Entlastungen transparent nachvollziehen, so die Verbände.

BDEW und VZBV fordern, sowohl die Notifizierung einer Verlängerung der Preisbremsen bei der EU in Brüssel als auch die haushälterische Hinterlegung einer längeren Mehrwertsteuerabsenkung für Gas und Fernwärme synchron zum 31. März 2024 zu unterstützen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich Ende September für die Verlängerung der Strompreisbremsen bis Ende April 2024 ausgesprochen, zugleich aber die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer auf Erdgas auf 19 Prozent bereits zum Jahresbeginn gefordert.

Bei der Strom- und der Gaspreisbremse wird der Preis für einen Großteil des Verbrauchs der Privathaushalte gedeckelt. Die Preisbremse liegt für Strom bei 40 Ct/kWh und für Gas bei 12 Ct/kWh.

Donnerstag, 5.10.2023, 11:53 Uhr
Susanne Harmsen
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Energieverbände fordern Klarheit zu Preisbremsen
Verbände der Energiewirtschaft fordern von der Bundesregierung, die Dauer der Energiepreisbremsen und der ermäßigten Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen rasch klarzustellen.
Bis März 2024 sollte der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Gas- und Wärmelieferungen gelten. Die Energiepreisbremsen sollten nur bis Ende 2023 gelten. Nun steht beides zur Diskussion, was zu Verdruss bei den Energieversorgern führt, die diese Abrechnungen für ihre Kunden umsetzen müssen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wirbt dafür, verlässliche und konsistente Regelungen zu erlassen, an denen sich die Marktakteure frühzeitig orientieren können.
 
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärt: „Wenn Energieverbraucherinnen und -verbraucher weiterhin vor unerwartet hohen Preissprüngen geschützt werden müssen, dann sollte die Bundesregierung den ermäßigten Umsatzsteuersatz beibehalten.“ Die angedachte Verlängerung der Preisbremsen bis März 2024 bei gleichzeitiger Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes entbehre hingegen jeder Logik, sei wenig effizient, technisch unter Umständen nicht rechtzeitig leistbar und somit nicht zielführend.

Offener Brief an den Bundestag

In einem gemeinsamen Brief an Bundestags-Ausschüsse schreiben auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Die vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer und Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel kämen zur Unzeit.“ Die beiden Verbände fordern ein synchrones Auslaufen der Energiepreisbremsen und der Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme zum Ende März 2024. Vor allem aber sei eine rechtzeitige, verbindliche Entscheidung dazu notwendig.

Kerstin Andreae, BDEW-Hauptgeschäftsführerin, und Ramona Pop, Vorständin des VZBV, erklären, die aktuelle Unklarheit über das Auslaufen der Entlastungsmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher habe das Potenzial, erneut "Verunsicherung bei Kundinnen und Kunden sowie bei den Energieversorgern auszulösen“. Dies sei schon bei der Einführung der Preisbremsen geschehen, weshalb sie erst von März 2023 an umgesetzt werden konnten.

„Die nun diskutierten Vorhaben haben massive Auswirkungen auf die energiewirtschaftlichen Prozesse und sind nur mit entsprechendem Vorlauf umsetzbar“, heißt es in dem Brief weiter. Dafür sei es jedoch unabdingbar, dass in politischen Entscheidungen energiewirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und verbindliche Aussagen rechtzeitig getroffen werden. Nur so ließen sich eine reibungslose Anpassung umsetzen und Irritationen bei Endkunden vermeiden.

Preisentlastung bleibt weiter notwendig

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen aktuell noch immer höhere Energiepreise als 2021 vor der Energiepreiskrise“, erinnerte Pop. Eine vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer könnte sie ihrer Ansicht nach erneut in Zahlungsschwierigkeiten bringen. Mit der Dauer beider Maßnahmen bis 31. März 2024 blieben die Haushalte in der kommenden Heizsaison vor hohen Preisen geschützt. Zudem könnten sie die Änderungen bei den Entlastungen transparent nachvollziehen, so die Verbände.

BDEW und VZBV fordern, sowohl die Notifizierung einer Verlängerung der Preisbremsen bei der EU in Brüssel als auch die haushälterische Hinterlegung einer längeren Mehrwertsteuerabsenkung für Gas und Fernwärme synchron zum 31. März 2024 zu unterstützen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich Ende September für die Verlängerung der Strompreisbremsen bis Ende April 2024 ausgesprochen, zugleich aber die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer auf Erdgas auf 19 Prozent bereits zum Jahresbeginn gefordert.

Bei der Strom- und der Gaspreisbremse wird der Preis für einen Großteil des Verbrauchs der Privathaushalte gedeckelt. Die Preisbremse liegt für Strom bei 40 Ct/kWh und für Gas bei 12 Ct/kWh.

Donnerstag, 5.10.2023, 11:53 Uhr
Susanne Harmsen

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