Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) legt keine Rechtsmittel gegen die Anordnungen zur vorübergehenden und drei Monate andauernden Betriebseinstellung ihrer Kernkraftwerke Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 ein.
„Die EnBW hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnungen und erleidet durch den Stillstand der Kraftwerke deutliche Deckungsbeitragsverluste", teilte der Konzern am 13. April mit. Dennoch habe sich der Vorstand unter Einbindung des Aufsichtsrats nach eingehender Diskussion und sorgfältiger Erwägung gegen eine Klage gegen das Moratorium entschlossen.
Grundla
Donnerstag, 14.04.2011, 11:27 Uhr
Michael Pecka
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