Für Anlagen, die vom europaweiten Emissionshandel betroffen sind, muss ab 1. Januar 2005 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Ausstoss von Kohlendioxid beantragt werden. Darauf verständigte sich der Bundestag am 11. März während der Beratungen zum Entwurf des Treibhausgas-Emissions-Handelsgesetzes (TEHG).
Entgegen der Forderung der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und FDP wird die Immissionsgenehmigung nicht von den Landesbehörden, sondern von einer extra zu schaffenden Abteilung des Umweltbundesamtes erteilt. Dazu werden 39 neue Stellen geschaffen. Der ursprüngliche Entwurf des TEHG aus dem Bundesumweltministerium sah vor, auf eine zusätzliche Genehmigung für CO2-Emissionen zu verzichte
Freitag, 12.03.2004, 17:30 Uhr
Cerstin Gammelin
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