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Energie & Management > Recht - Einstweilige Verfügung gegen Rheinenergie
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Einstweilige Verfügung gegen Rheinenergie

In einem weiteren Verfahren zum Splitting von Grundversorgungspreisen hat die Rheinenergie in erster Instanz eine Niederlage erlitten.
Nachdem eine Kammer des Landgerichts Köln sowie das Oberlandesgericht Köln in zwei Fällen der Rheinenergie recht gegeben hatten, hat nun eine weitere Kammer beim Landgericht Köln in einem anderen Verfahren eine einstweilige Verfügung erlassen. Das teilte das Unternehmen jetzt mit. Diese untersagt Rheinenergie vorerst die Abrechnung von unterschiedlichen Strom-Grundversorgungspreisen für Neukundinnen und -kunden. Dies betrifft, wie es heißt, nur eine kleinere Kundengruppe von Haushaltskunden in der Sparte Strom seit Jahresanfang.

Eine Entscheidungsbegründung liegt aber noch nicht vor. Rheinenergie kündigte an, nach deren Erhalt Rechtsmittel zu prüfen, muss sich zunächst aber an die Entscheidung halten. Gleichzeitig weist das Unternehmen darauf hin, dass eine Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes kurz vor der Fertigstellung steht und der Gesetzgeber dabei ist, den Rechtsrahmen für die Preissetzung bei Grund- und Ersatzversorgung umzugestalten.

Auf gesplittete Tarife hatten einige Versorger zurückgegriffen, nachdem zum Jahresende hin immer mehr Billiganbieter von Strom und Gas durch die steigenden Preise in Schwierigkeiten geraten waren und ihre Kunden nicht mehr beliefern konnten. Die kamen dann zwar bei ihren regionalen Versorgern unter, die sahen sich jedoch vielfach gezwungen, einen höheren Grundversorgungstarif zu verlangen als für die Bestandskunden. Begründet wurde das mit den höheren Einkaufskosten, da die zusätzliche Energie kurzfristig auf dem Spotmarkt beschafft werden musste.

Dienstag, 22.03.2022, 13:50 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Recht - Einstweilige Verfügung gegen Rheinenergie
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Einstweilige Verfügung gegen Rheinenergie
In einem weiteren Verfahren zum Splitting von Grundversorgungspreisen hat die Rheinenergie in erster Instanz eine Niederlage erlitten.
Nachdem eine Kammer des Landgerichts Köln sowie das Oberlandesgericht Köln in zwei Fällen der Rheinenergie recht gegeben hatten, hat nun eine weitere Kammer beim Landgericht Köln in einem anderen Verfahren eine einstweilige Verfügung erlassen. Das teilte das Unternehmen jetzt mit. Diese untersagt Rheinenergie vorerst die Abrechnung von unterschiedlichen Strom-Grundversorgungspreisen für Neukundinnen und -kunden. Dies betrifft, wie es heißt, nur eine kleinere Kundengruppe von Haushaltskunden in der Sparte Strom seit Jahresanfang.

Eine Entscheidungsbegründung liegt aber noch nicht vor. Rheinenergie kündigte an, nach deren Erhalt Rechtsmittel zu prüfen, muss sich zunächst aber an die Entscheidung halten. Gleichzeitig weist das Unternehmen darauf hin, dass eine Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes kurz vor der Fertigstellung steht und der Gesetzgeber dabei ist, den Rechtsrahmen für die Preissetzung bei Grund- und Ersatzversorgung umzugestalten.

Auf gesplittete Tarife hatten einige Versorger zurückgegriffen, nachdem zum Jahresende hin immer mehr Billiganbieter von Strom und Gas durch die steigenden Preise in Schwierigkeiten geraten waren und ihre Kunden nicht mehr beliefern konnten. Die kamen dann zwar bei ihren regionalen Versorgern unter, die sahen sich jedoch vielfach gezwungen, einen höheren Grundversorgungstarif zu verlangen als für die Bestandskunden. Begründet wurde das mit den höheren Einkaufskosten, da die zusätzliche Energie kurzfristig auf dem Spotmarkt beschafft werden musste.

Dienstag, 22.03.2022, 13:50 Uhr
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