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Nach der Anhörung im Wirtschafts- und Energieausschuss haben sich maßgebliche Koalitionspolitiker am 4. Juli auf Änderungen und Konkretisierungen am EEG-Entwurf verständigt.
Wesentliche Festlegungen betreffen die Windenergie: Im sogenannten Übergangsmodell für die Offshore-Windkraft sollen zwei Ausschreibungsrunden stattfinden: 1 700 MW zum 1. März 2017, 1 400 MW zum 1. März 2018. Der Ausbau der Offshore-Windenergie soll besser mit dem Netzausbau an Land
Dienstag, 5.07.2016, 16:40 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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