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Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) wird mit einer neu gegründeten Fachgruppe den Verordnungsgebungsprozess zum Einsatz der Flexibilitätsoptionen begleiten.
Wenn die Einspeisung den Strombedarf überwiegt, bieten zuschaltbare Lasten eine Möglichkeit, um das Gleichgewicht im Netz wieder herzustellen. Eine ergänzende Verordnung zum neuen EEG, die im Januar 2017 in Kraft treten soll, soll die Handhabung solcher Flexibilitätsoptionen regeln. Dazu gehören beispielsweise Power-to-Heat- oder Power-to-Gas-Anlagen.Beim BVES sieht man den Einsatz zuschal
Freitag, 26.08.2016, 17:09 Uhr
Fritz Wilhelm
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