Welche Auswirkungen das ab 2012 geltende novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz für Biogas-Bestandsanlagen hat, erklärt Susanne Bausch*.
Ab 2012 stehen sich erstmalig zwei gesetzliche Regelungen für die Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien gegenüber: das für Neuanlagen ab dem 1. Januar geltende EEG 2012 und das für Bestandsanlagen weiterhin geltende EEG 2009. Damit hat der Gesetzgeber die bisherige Praxis -bei jeder Novellierung die bisherigen Regelungen grundsätzlich aufzuheben und sämtliche Anlagen dem neuen Gesetz zu un
Dienstag, 13.12.2011, 13:09 Uhr
Redaktion
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