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Die Richter verweisen auf das zweistufige Bergrechtsverfahren. Erst bei konkreten Bohrungen könnten Anwohner Einwände vorbringen.
Der Eilantrag eines Anwohners gegen die Verlängerung einer sogenannten bergrechtlichen Aufsuchungserlaubnis für Tiefengeothermie im Feld „Rhein-Pfalz“ ist gescheitert. Der Antrag sei unzulässig, teilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit. Der Mann, Eigentümer eines Grundstücks in Waldsee und Mitglied einer Bürgerinitiative, hatte sich gegen den Schritt de
Dienstag, 11.11.2025, 17:42 Uhr
dpa
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