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Für die Zustimmung zum Einbau eines BHKW reicht künftig eine doppelt qualifizierte Mehrheit der Wohnungseigentümergemeinschaft, meldet der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung.
Eine Neufassung des § 555b des BGB, die der Bundestag im Mai mit dem Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen hat, vereinfacht für Wohnungseigentümergemeinschaften die Investitionsentscheidungen zur Installation eine KWK-Anlage. Dieser Beschluss kann laut Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) nun mit der Mehrheit der Eigentümerstimmen und der Mehrheit der Eigentumsanteile, die als dopp
Dienstag, 9.07.2013, 14:36 Uhr
Jan Mühlstein
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