Entlastungen von den durch das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verursachten Mehrkosten für energieintensive Unternehmen sieht eine am 10. April vom Bundestag an die Ausschüsse verwiesene Novelle des EEG vor, die allerdings nur bis 30. Juni 2004 gelten soll.
Laut dem von der rot-grünen Bundesregierung eingebrachten Vorschlag kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf Antrag den Anteil der Strommenge begrenzen, die entsprechend der bundeseinheitlichen EEG-Quote von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an Letztverbraucher weitergegeben wird.Für den Antrag muss das Unternehmen n
Donnerstag, 17.04.2003, 10:09 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH