Voraussichtlich ab Juli können energieintensiv produzierende Unternehmen einen Antrag auf teilweise Befreiung von der Umlage aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) stellen.
Der Bundesrat beschloss am Freitag (20.06.2003) einstimmig die kurzfristige Umsetzung der sogenannten Härtefallregelung im EEG. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hatte bereits am 9.4.2003 eine entsprechende Änderung des EEG in das Bundeskabinett eingebracht Diese wurde am 6.6.2003 vom Bundestag beschlossen. Die Härtefallreglung ermöglicht besonders stromintensiven Unternehmen des produ
Montag, 23.06.2003, 15:50 Uhr
Cerstin Gammelin
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