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In einem Webinar über dynamische Stromtarife erläuterten Berater von BET in Aachen, wann entsprechende Preismodelle tatsächlich wirtschaftlich sind.
Schon im „alten“ Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) war die Verpflichtung des Stromlieferanten verankert, Anreize zur Energieeinsparung oder Steuerung des Verbrauchs zu schaffen. Mit der jüngsten EnWG-Novelle ist aus dem entsprechenden §40 der §41a Abs.1 geworden und noch ein zweiter Absatz hinzugekommen. Demnach sind Stromlieferanten verpflichtet, „den Abschluss eines Stromliefervertrages mit dynamischen Tarifen für Letztverbraucher anzubieten, die über ein intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes verfügen“. Thorsten Heimann, Projektmanager bei der Beratungsgesellschaft BET, sieht darin fast zwangsläufig die Pflicht für eine Vielzahl von Stromversorgern, dynamische Tarife zu entwickeln und anzubieten.
Zwar ist die gesetzliche Vorschrift an die Mindestanzahl von 50.000 Letztverbrauchern gekoppelt und bis 2026 zeitlich gestaffelt. Doch die zunehmende Verbreitung der E-Mobilität und die zunehmende Nutzung von Wärmepumpen wird dafür sorgen, dass die Pflichteinbaufälle für intelligente Messsysteme deutlich zunehmen werden.
Bei einem dynamischen Tarif ist der Preis direkt an den börslichen Spotpreis gekoppelt. Er soll grundsätzlich eine Lastverschiebung anreizen und letztlich in Hochpreisphasen auch zur Netzentlastung beitragen. „Dies bedeutet, dass die Preise vorab nicht fixiert sind“, erläuterte Peter Zink. Davon seien zeitvariable Modelle zu unterscheiden, deren Preise sich nach Tageszeiten oder Wochentagen richten und die vorab fixiert seien, so der Leiter des Kompetenzteams Digitale Lösungen bei BET.
Im Rahmen der Online-Veranstaltung wies Heimann darauf hin, dass nicht alle Tarife, die das Etikett „dynamisch“ tragen, auch wirklich dynamisch sind. Die Varianten seien mitunter nicht leicht auf den ersten Blick auseinander zu halten. Zum Teil handle es sich um rein zeitvariable Tarife und nicht um börsenpreisgekoppelte Tarife, zum Teil gehe es auch nur um eine Visualisierungskomponente mit hoher zeitlicher Auflösung – gänzlich ohne monetären Lastverschiebungsanreiz.
Nur wenige Anbieter dynamischer Tarife auf dem deutschen MarktAm Beispiel von Awattar, einem der wenigen Anbieter dynamischer Tarife auf dem deutschen Markt, verdeutlichte Heimann, dass sich dynamische Tarife zwar an Nutzer von Wärmepumpen und E-Autos richten können, sie aber nicht zwangsläufig die möglichen Vergünstigungen aus dem §14a enthalten müssen. So würden im vorliegenden Fall die Netzentgelte in voller Höhe angesetzt und nicht reduziert, wie dies bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen grundsätzlich möglich sei. Der Kern des besprochenen Tarifs ist der jeweilige Stundenpreis für den Folgetag aus der Spot-Auktion um 14.00 Uhr an der Strombörse Epex. Damit habe der Letztverbraucher eine Preisstruktur für den Folgetag, auf deren Grundlage er eine Optimierung vornehmen könne, sagte Heimann.
Anhand einer Beispielrechnung für einen Haushalt mit Wärmepumpe, E-Auto, PV-Anlage, Speicher zeigte der BET-Berater, dass es für den Kunden allerdings dann am Wirtschaftlichsten wird, wenn der dynamische Tarif mit den Vorteilen des §14a kombiniert wird – laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur beträgt die bundesweit durchschnittliche Reduzierung 55
%. Referenz ist ein Fixtarif ohne reduzierte Netzentgelte und Konzessionsabgabe auf Basis des §14a.
Ein dynamischer Tarif, der ohne 14a-Komponente genutzt wird, führt im Vergleich dazu bei einem Haushalt, der lediglich eine Wärmepumpe nutzt, sogar zu erhöhten Gesamtkosten, so Heimanns Erkenntnis. Denn die zusätzlichen Kosten für das intelligente Messsystem und das Steuergerät sind so hoch, dass sie den Vorteil der Lastverschiebung wieder auffressen. Die Wirtschaftlichkeit nimmt allerdings deutlich zu, wenn das E-Auto hinzukommt.
Wesentlich wirtschaftlicher wird es bei einem Fixtarif mit 14a-Komponente im Vergleich zu einem Fixtarif ohne die reduzierten Netzentgelte. Und am Deutlichsten steigt die Wirtschaftlichkeit, wenn man einen dynamischen Tarif mit den Vorteilen des §14a kombiniert. Dabei gingen die Berater allerdings davon aus, dass das intelligente Messsystem und die Steuereinrichtungen schon vorhanden waren, um den Anforderungen des §14a zu entsprechen.
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Aus Simulationsrechnungen von BET ergeben sich die wirtschaftlichen Vorteile verschiedener Anwendungsfälle Quelle: BET |
Aus der Ausprägung der Säulen in der dazugehörigen Grafik folgerte Heimann, dass das E-Auto für einen dynamischen Tarif das eigentlich interessante Zielobjekt mit dem größten Flexibilisierungspotenzial ist, wesentlich interessanter als die Wärmepumpe.
Aus Sicht eines Lieferanten hat ein dynamischer Tarif ebenfalls Vorteile. Eine langfristige Preisbindung gegenüber dem Kunden entfällt, denn die Beschaffung findet lediglich am Spotmarkt statt. Entsprechend sinken die Preisrisiken. Durch eine bessere Day-Ahead-Prognose könnten auch die Kosten für Ausgleichsenergie zurückgehen. Und letztlich dürften auch die Argumente Differenzierung und Kundenbindung aus Wettbewerbssicht für die Einführung dynamischer Tarife aus Lieferantensicht sprechen.
Dienstag, 26.10.2021, 16:32 Uhr
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