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Energie & Management > Windkraft Offshore -
Quelle: RWE
Windkraft Offshore

"Die Gebotskomponente ist dummes Geld"

"Handwerkliche Schwächen" sieht der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO) im Entwurf zum WindSeeG. E&M interviewte dessen Geschäftsführer Stefan Thimm.
Das Ausschreibungsdesign, das das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) in seinem Entwurf für eine Windenergie-auf-See-Gesetzesnovelle bei der neuen Kategorie der "nicht zentral voruntersuchten Flächen" einbringt, ist "ungeeignet und im schlimmsten Fall sogar schädlich für die Zielerreichung". Diese Bewertung äußert Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Windparkbetreiber Offshore (BWO), im Interview mit E&M.

Zum Hintergrund des Entwurfs

Bisher wurden alle Flächen für künftige Windparks im "zentralen Modell" vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) voruntersucht und nach dem Eignungsbescheid von der Bundesnetzagentur (BNetzA) in einer Rückwärtsauktion vergeben. Um den Ausbau zu beschleunigen, soll ein weiteres Segment an Flächen nach dem Willen des BMWK schon vor diesen Untersuchungen vergeben werden. Die Projektentwickler müssen die Flächen dann auf eigene Kosten auf ihre Eignung untersuchen, dezentral sozusagen. Dies ist unter anderem in Großbritannien schon so und entspricht, isoliert gesehen, auch einer Forderung auch aus der hiesigen Branche.

Aber: Unter den fünf Ausschreibungskriterien für die Vergabe nicht zentral voruntersuchter Flächen findet sich im Entwurf die sogenannte Gebotskomponente. Projektentwickler müssen demnach, ähnlich wie bei der Versteigerung von Mobilfunklizenzen, für die Flächen Geld bieten. "Eine Idee, die die Kapitalkosten für die Finanzierung von Offshore-Windparks erhöht und somit den Strompreis für erneuerbare Energien unnötig nach oben treibt", beklagt Stefan Thimm im Interview. Denn gleichzeitig würden die "zwangsläufig erhöhte(n) Kalkulations- und Realisierungsrisiken" der neuen Flächenkategorie nicht durch Differenzverträge (CfD) finanziell abgesichert, während diese für zentral voruntersuchte Flächen eingeführt würden.
 
Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Windparkbetreiber Offshore (BWO), vor dem Bundestag
Quelle: BWO

Der BWO-Geschäftsführer bezeichnet die Gebotskomponente als "dummes Geld", weil es - unausgesprochen - in den allgemeinen Staatssäckel ginge, obwohl es "für die Erhöhung der Versorgungssicherheit, die Diversifizierung von Versorgungsrisiken und für die Systemintegration gebraucht wird".

Die vier anderen, rein qualitativen Ausschreibungskriterien für nicht voruntersuchte Flächen eignen sich nach Ansicht des BWO ebenfalls "nicht wirklich" dazu, Gebote wirklich voneinander zu differenzieren. Stefan Thimm schlägt stattdessen unter anderem vor, "eine Art 'Systemdienlichkeitskomponente' einzuführen". Die Ausformulierung solle in eine Verordnung wandern, zu der das Windenergie-auf-See-Gesetz jetzt nur ermächtigen solle. Dem vorausgehen solle bis zum Sommer ein Stakeholder-Dialog.

Die guten Noten für den Entwurf

Auf der Habenseite des Referentenentwurfs sieht Thimm unter anderem "ein ungewohnt schnelles Tempo" der Bundesregierung und die Festlegung der Ausschreibungsvolumina von sechs bis sieben Gigawatt 2023, jeweils fünf bis sechs Gigawatt 2024 und 2025 und fortan von vier Gigawatt jährlich. Derzeit kommt pro Jahr nur ein Gigawatt unter den Hammer. "Gedanklich ist die Bremse im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium gelöst", erklärt der BWO-Geschäftsführer. Der Entwurf enthalte auch "enthält schon vielversprechende Beschleunigungsmaßnahmen", die Thimm in dem Interview aufzählt. "Aber wirklich zufrieden sind wir nicht", so der Verbandsvertreter.

Studie zur Co-Nutzung in Arbeit

Stefan Thimm verrät in dem Interview, dass der BWO und der Branchenverband BDEW gemeinsam mit einigen Mitgliedsunternehmen eine Potenzialstudie beim Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme (Iwes) in Auftrag gegeben haben, um unberücksichtigte Co-Nutzungsmöglichkeiten von Flächen in der deutschen See auszuloten. "Mit den Ergebnissen rechnen wir gegen Mitte des Jahres", so Thimm.

Hier der nur online erscheinende Teil des E&M-Interviews:

E&M: Das Windwasserstoffgebiet auf See soll ebenfalls dieses Jahr ausgeschrieben werden. Der BWO und andere Verbände kritisieren, es sei zu klein. Mit welcher Resonanz rechnen Sie?
Thimm: Wir gehen davon aus, dass trotzdem Unternehmen an der Ausschreibung teilnehmen werden. Insbesondere für diese Fläche gibt es ja bereits öffentliche Konzepte. Für die Ausweisung zukünftiger Flächen muss aber unbedingt auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit mitgedacht werden. Aktuell ist diese Frage ungeklärt.

E&M: Welches Signal soll von der 5. Konferenz 'Zukunft Offshore' am 3. und 4. Mai in Berlin ausgehen?
Thimm: 'Offshore-Wind − Rückgrat der Energiewende'‘ lautet das diesjährige Motto. Nur mit Offshore-Windenergie lassen sich die ambitionierten Klimaziele erreichen. Die Offshore-Branche steht eng zusammen und ist bereit, diese neuen Ziele umzusetzen − sofern der notwendige regulatorische Rahmen zeitnah geschaffen wird.

Das ganze Interview mit Stefan Thimm lesen Sie in unserer April-Ausgabe, die am 1. April erscheint. 

Mittwoch, 30.03.2022, 16:38 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Windkraft Offshore -
Quelle: RWE
Windkraft Offshore
"Die Gebotskomponente ist dummes Geld"
"Handwerkliche Schwächen" sieht der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO) im Entwurf zum WindSeeG. E&M interviewte dessen Geschäftsführer Stefan Thimm.
Das Ausschreibungsdesign, das das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) in seinem Entwurf für eine Windenergie-auf-See-Gesetzesnovelle bei der neuen Kategorie der "nicht zentral voruntersuchten Flächen" einbringt, ist "ungeeignet und im schlimmsten Fall sogar schädlich für die Zielerreichung". Diese Bewertung äußert Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Windparkbetreiber Offshore (BWO), im Interview mit E&M.

Zum Hintergrund des Entwurfs

Bisher wurden alle Flächen für künftige Windparks im "zentralen Modell" vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) voruntersucht und nach dem Eignungsbescheid von der Bundesnetzagentur (BNetzA) in einer Rückwärtsauktion vergeben. Um den Ausbau zu beschleunigen, soll ein weiteres Segment an Flächen nach dem Willen des BMWK schon vor diesen Untersuchungen vergeben werden. Die Projektentwickler müssen die Flächen dann auf eigene Kosten auf ihre Eignung untersuchen, dezentral sozusagen. Dies ist unter anderem in Großbritannien schon so und entspricht, isoliert gesehen, auch einer Forderung auch aus der hiesigen Branche.

Aber: Unter den fünf Ausschreibungskriterien für die Vergabe nicht zentral voruntersuchter Flächen findet sich im Entwurf die sogenannte Gebotskomponente. Projektentwickler müssen demnach, ähnlich wie bei der Versteigerung von Mobilfunklizenzen, für die Flächen Geld bieten. "Eine Idee, die die Kapitalkosten für die Finanzierung von Offshore-Windparks erhöht und somit den Strompreis für erneuerbare Energien unnötig nach oben treibt", beklagt Stefan Thimm im Interview. Denn gleichzeitig würden die "zwangsläufig erhöhte(n) Kalkulations- und Realisierungsrisiken" der neuen Flächenkategorie nicht durch Differenzverträge (CfD) finanziell abgesichert, während diese für zentral voruntersuchte Flächen eingeführt würden.
 
Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Windparkbetreiber Offshore (BWO), vor dem Bundestag
Quelle: BWO

Der BWO-Geschäftsführer bezeichnet die Gebotskomponente als "dummes Geld", weil es - unausgesprochen - in den allgemeinen Staatssäckel ginge, obwohl es "für die Erhöhung der Versorgungssicherheit, die Diversifizierung von Versorgungsrisiken und für die Systemintegration gebraucht wird".

Die vier anderen, rein qualitativen Ausschreibungskriterien für nicht voruntersuchte Flächen eignen sich nach Ansicht des BWO ebenfalls "nicht wirklich" dazu, Gebote wirklich voneinander zu differenzieren. Stefan Thimm schlägt stattdessen unter anderem vor, "eine Art 'Systemdienlichkeitskomponente' einzuführen". Die Ausformulierung solle in eine Verordnung wandern, zu der das Windenergie-auf-See-Gesetz jetzt nur ermächtigen solle. Dem vorausgehen solle bis zum Sommer ein Stakeholder-Dialog.

Die guten Noten für den Entwurf

Auf der Habenseite des Referentenentwurfs sieht Thimm unter anderem "ein ungewohnt schnelles Tempo" der Bundesregierung und die Festlegung der Ausschreibungsvolumina von sechs bis sieben Gigawatt 2023, jeweils fünf bis sechs Gigawatt 2024 und 2025 und fortan von vier Gigawatt jährlich. Derzeit kommt pro Jahr nur ein Gigawatt unter den Hammer. "Gedanklich ist die Bremse im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium gelöst", erklärt der BWO-Geschäftsführer. Der Entwurf enthalte auch "enthält schon vielversprechende Beschleunigungsmaßnahmen", die Thimm in dem Interview aufzählt. "Aber wirklich zufrieden sind wir nicht", so der Verbandsvertreter.

Studie zur Co-Nutzung in Arbeit

Stefan Thimm verrät in dem Interview, dass der BWO und der Branchenverband BDEW gemeinsam mit einigen Mitgliedsunternehmen eine Potenzialstudie beim Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme (Iwes) in Auftrag gegeben haben, um unberücksichtigte Co-Nutzungsmöglichkeiten von Flächen in der deutschen See auszuloten. "Mit den Ergebnissen rechnen wir gegen Mitte des Jahres", so Thimm.

Hier der nur online erscheinende Teil des E&M-Interviews:

E&M: Das Windwasserstoffgebiet auf See soll ebenfalls dieses Jahr ausgeschrieben werden. Der BWO und andere Verbände kritisieren, es sei zu klein. Mit welcher Resonanz rechnen Sie?
Thimm: Wir gehen davon aus, dass trotzdem Unternehmen an der Ausschreibung teilnehmen werden. Insbesondere für diese Fläche gibt es ja bereits öffentliche Konzepte. Für die Ausweisung zukünftiger Flächen muss aber unbedingt auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit mitgedacht werden. Aktuell ist diese Frage ungeklärt.

E&M: Welches Signal soll von der 5. Konferenz 'Zukunft Offshore' am 3. und 4. Mai in Berlin ausgehen?
Thimm: 'Offshore-Wind − Rückgrat der Energiewende'‘ lautet das diesjährige Motto. Nur mit Offshore-Windenergie lassen sich die ambitionierten Klimaziele erreichen. Die Offshore-Branche steht eng zusammen und ist bereit, diese neuen Ziele umzusetzen − sofern der notwendige regulatorische Rahmen zeitnah geschaffen wird.

Das ganze Interview mit Stefan Thimm lesen Sie in unserer April-Ausgabe, die am 1. April erscheint. 

Mittwoch, 30.03.2022, 16:38 Uhr
Georg Eble

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