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Energie & Management > Kohle - Deutschland kündigt Energiecharta
Quelle: Fotolia / jzehnder
Kohle

Deutschland kündigt Energiecharta

Die Bundesregierung hat ihre Mitgliedschaft im Vertrag über die Energiecharta (ECT) aufgekündigt. Der sei zu einer Bremse für die Energiewende geworden, hieß es.
Bundeswirtschafts- und Klimaminister, Robert Habeck (Grüne) machte nach einer Kabinettssitzung am 30. November in Berlin deutlich, dass es sich bei dem beschlossenen Austritt aus dem Abkommens Energiecharta (ECT) um einen handelspolitischen Kompromiss innerhalb der Koalition handelt. Nachhaltigkeit werde in Zukunft ein wichtiger Bestandteil von Handelsabkommen.

​Mit Ceta geht es weiter

Neben dem Austritt aus dem ECT habe das Kabinett beschlossen, den Freihandelsvertrag mit Kanada, Ceta, zur Ratifizierung am 1. Dezember in den Bundestag einzubringen. Ceta wird von Umwelt- und Sozialverbänden heftig kritisiert.

Im Gegenzug folgt Deutschland Ländern wie Italien, Frankreich oder den Niederlanden und beendet seine Mitgliedschaft im ECT – und entspricht damit einer alten Forderung der grünen Basis. „Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz. Der Energiecharta-Vertrag war und ist ein Hindernis für die Energiewende und ist schlicht nicht vereinbar mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens“, sagte der Minister.

​Langjährige Nachwirkung

Habeck würdigte die Bemühungen der EU-Kommission, den ECT zu reformieren. Sie seien jedoch nicht erfolgreich genug gewesen. Deutschland werde an der weiteren Diskussion über eine Reform der Energie-Charta nicht mehr teilnehmen, müsse jedoch die aus dem ECT entstehenden Ansprüche von Investoren noch zwanzig Jahre lang befriedigen.

Die Energiecharta wurde Anfang der 90er Jahre gegründet. Sie sollte den Aufbau der Energiewirtschaft in Osteuropa unterstützen. Um westliche Investoren vor willkürlichen politischen Entscheidungen zu schützen, wurde damals vereinbart, dass die ECT-Staaten die Eigentumsrechte ausländischer Investoren respektieren. Trifft ein Vertragsstaat politische Entscheidungen, die zur Abwertung von Vermögenswerten im Energiesektor führen, können Eigentümer aus anderen ECT-Staaten Schadenersatz verlangen.

Geschützt sind auch Investitionen in erneuerbare Energien oder den Ausbau der Strom- und Gasleitungsnetze. In den letzten Jahren ist die Schadenersatzklausel allerdings auch gegenüber westlichen Staaten und zum Schutz konventioneller Investments zum Einsatz gekommen. So erhielt Vattenfall eine Entschädigung von 1,4 Milliarden Euro für die Schließung seiner Kernkraftwerke im Rahmen des deutschen Atomausstiegs. RWE wiederum verlangt Schadenersatz vom Königreich der Niederlande für ein fast neues Kohlekraftwerk, das vorzeitig vom Netz gehen soll (siehe separate Meldung).

EU bleibt Mitglied

Die EU-Kommission hatte im Rahmen einer Reformdiskussion erreicht, dass die Fortwirkung auf zehn Jahre halbiert wird und Investments in fossile Energien nicht mehr geschützt werden. Eine Reihe von EU-Staaten, darunter Frankreich, die Niederlande und jetzt auch Deutschland, hält das für unzureichend. Die Abstimmung aller ECT-Mitgliedsstaaten über die Reform wurde in der vorigen Woche aber verschoben.

Die EU bleibt trotz dem Austritts einzelner EU-Staaten Mitglied im ECT. Die EU-Kommission, die die Union vertritt, kann jedoch Zusagen nur im Rahmen ihrer Zuständigkeiten machen.

Mittwoch, 30.11.2022, 17:41 Uhr
Tom Weingärtner
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Die Bundesregierung hat ihre Mitgliedschaft im Vertrag über die Energiecharta (ECT) aufgekündigt. Der sei zu einer Bremse für die Energiewende geworden, hieß es.
Bundeswirtschafts- und Klimaminister, Robert Habeck (Grüne) machte nach einer Kabinettssitzung am 30. November in Berlin deutlich, dass es sich bei dem beschlossenen Austritt aus dem Abkommens Energiecharta (ECT) um einen handelspolitischen Kompromiss innerhalb der Koalition handelt. Nachhaltigkeit werde in Zukunft ein wichtiger Bestandteil von Handelsabkommen.

​Mit Ceta geht es weiter

Neben dem Austritt aus dem ECT habe das Kabinett beschlossen, den Freihandelsvertrag mit Kanada, Ceta, zur Ratifizierung am 1. Dezember in den Bundestag einzubringen. Ceta wird von Umwelt- und Sozialverbänden heftig kritisiert.

Im Gegenzug folgt Deutschland Ländern wie Italien, Frankreich oder den Niederlanden und beendet seine Mitgliedschaft im ECT – und entspricht damit einer alten Forderung der grünen Basis. „Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz. Der Energiecharta-Vertrag war und ist ein Hindernis für die Energiewende und ist schlicht nicht vereinbar mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens“, sagte der Minister.

​Langjährige Nachwirkung

Habeck würdigte die Bemühungen der EU-Kommission, den ECT zu reformieren. Sie seien jedoch nicht erfolgreich genug gewesen. Deutschland werde an der weiteren Diskussion über eine Reform der Energie-Charta nicht mehr teilnehmen, müsse jedoch die aus dem ECT entstehenden Ansprüche von Investoren noch zwanzig Jahre lang befriedigen.

Die Energiecharta wurde Anfang der 90er Jahre gegründet. Sie sollte den Aufbau der Energiewirtschaft in Osteuropa unterstützen. Um westliche Investoren vor willkürlichen politischen Entscheidungen zu schützen, wurde damals vereinbart, dass die ECT-Staaten die Eigentumsrechte ausländischer Investoren respektieren. Trifft ein Vertragsstaat politische Entscheidungen, die zur Abwertung von Vermögenswerten im Energiesektor führen, können Eigentümer aus anderen ECT-Staaten Schadenersatz verlangen.

Geschützt sind auch Investitionen in erneuerbare Energien oder den Ausbau der Strom- und Gasleitungsnetze. In den letzten Jahren ist die Schadenersatzklausel allerdings auch gegenüber westlichen Staaten und zum Schutz konventioneller Investments zum Einsatz gekommen. So erhielt Vattenfall eine Entschädigung von 1,4 Milliarden Euro für die Schließung seiner Kernkraftwerke im Rahmen des deutschen Atomausstiegs. RWE wiederum verlangt Schadenersatz vom Königreich der Niederlande für ein fast neues Kohlekraftwerk, das vorzeitig vom Netz gehen soll (siehe separate Meldung).

EU bleibt Mitglied

Die EU-Kommission hatte im Rahmen einer Reformdiskussion erreicht, dass die Fortwirkung auf zehn Jahre halbiert wird und Investments in fossile Energien nicht mehr geschützt werden. Eine Reihe von EU-Staaten, darunter Frankreich, die Niederlande und jetzt auch Deutschland, hält das für unzureichend. Die Abstimmung aller ECT-Mitgliedsstaaten über die Reform wurde in der vorigen Woche aber verschoben.

Die EU bleibt trotz dem Austritts einzelner EU-Staaten Mitglied im ECT. Die EU-Kommission, die die Union vertritt, kann jedoch Zusagen nur im Rahmen ihrer Zuständigkeiten machen.

Mittwoch, 30.11.2022, 17:41 Uhr
Tom Weingärtner

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