Die geplante Novellierung des deutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes muss nach europäischem Recht nicht bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden.
Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens, das vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Köln in Auftrag gegeben wurde. Rechtsexperte Dr. Florian Ermacora hat in seinem Gutachten belegt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Notifizierung nicht gegeben sind. Die Erneuerungsvorschläge für das deutsche Abfallrecht sehen vor, dass es ein
Dienstag, 8.05.2001, 16:51 Uhr
Andreas Kögler
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