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Energie & Management > E&M Vor 20 Jahren - Der Markt blickt nach Düsseldorf
Quelle: Eon Ruhrgas
E&M Vor 20 Jahren

Der Markt blickt nach Düsseldorf

Die Übernahme der Ruhrgas AG durch Eon beschäftigte vor 20 Jahren den Energiemarkt, aber auch die Gerichte.
Nachdem sich die Wettbewerbshüter in Deutschland gegen eine Übernahme der Ruhrgas durch Eon ausgesprochen hatten, sollte es eine Ministererlaubnis richten. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos), selbst früher in der Energiewirtschaft tätig und daher Diskussionen um eine mögliche Befangenheit ausgesetzt, hatte seinen Staatssekretär Alfred Tacke mit der Entscheidung beauftragt. Doch auch nachdem der SPD-Politiker die Transaktion genehmigt hatte, kehrte keine Ruhe im Markt ein. Vielmehr hagelte es Beschwerden gegen die Entscheidung. So dass sich das Oberlandesgericht Düsseldorf der Sache annehmen musste. 
 
Im Oktober 2002 berichtete E&M-Redakteur Peter Focht über den aktuellen Stand der juristischen Auseinandersetzung.
 
Mit der am 19. September verkündeten Nachbesserung der Ministererlaubnis vom 5. Juli sollten nicht nur die vom Oberlandesgericht Düsseldorf gerügten Formfehler ausgeräumt, sondern auch die Argumentation der Gegner des Unternehmenszusammenschlusses entkräftet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte noch am 19. September verkündet, mit der modifizierten Erlaubnis die Aufhebung des Vollzugsverbotes für die Übernahme von Ruhrgas durch Eon zu beantragen. Damit sollte erreicht werden, dass „die gesamtwirtschaftlichen Vorteile der Fusion Eon/Ruhrgas bald wirksam werden“.

Nachbesserungen an den Auflagen

Die Auflagen der ursprünglichen Ministererlaubnis wurden deshalb um einige Punkte ergänzt, jedoch nicht grundsätzlich verändert. Sie sollen dafür sorgen, dass der Wettbewerb am Gasmarkt zunimmt. Die Änderungen betreffen:

Unternehmensbeteiligungen: Der Kreis der Energieversorger, von denen sich Eon beziehungsweise Ruhrgas nach ihrem Zusammengehen trennen müssen, wurde nicht verändert. Nun müssen aber beide Unternehmen und nicht nur Eon ihre „vertikalen Beteiligungen“ an der Bremer SWB AG und an der Münchener Bayerngas AG abgeben. Damit will das Ministerium den befürchteten Marktverschließungseffekt reduzieren. Für den Verkauf der Ruhrgas-Anteile am ostdeutschen Versorger VNG Verbundnetz Gas AG wurden die Modalitäten verändert. Bis zu 10 % der VNG-Aktien sind nun vorrangig ostdeutschen Kommunen anzubieten. Nur wenn diese oder die sie vertretende Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, die die bisherigen kommunalen VNG-Anteile bündelt, kein Interesse zeigen, können die gesamten Eon- und Ruhrgasanteile an einen „strategischen Investor“ verkauft werden.

Energiebezugsverträge: Eon wird verpflichtet, die bisherigen Beteiligungsunternehmen, von denen sie sich im Zuge der Ruhrgas-Übernahme trennen muss, „ein vertragliches Sonderkündigungsrecht für mit diesen bestehende Energiebezugsverträge für die Dauer von sechs Monaten nach der vollständigen Veräußerung der Anteile“ einzuräumen. Ruhrgas muss seinen bisherigen Beteiligungsunternehmen gestatten, per Sondergenehmigung erstmals zum 1. Juli 2004 und in den beiden darauffolgenden Jahren jeweils 33,3 % ihres Gasbezugs zu kündigen. Darüber hinaus muss Eon dafür sorgen, dass alle Versorger in Deutschland, die ihr Gas zu mehr als 50 % von Ruhrgas beziehen, ein halbes Jahr nach der Übernahme von Ruhrgas ihre Verträge soweit anpassen können, dass sie für deren Restlaufzeit nur noch 80 % der fixierten Gasmengen von ihrem bisherigen Lieferanten abnehmen müssen.
 
Frei handelbare Gasmengen: Die Ruhrgas muss am Hub Emden-Bunde und in Waidhaus Gas aus ihrem Bezugsportfolio an Konkurrenten am deutschen Gasmarkt zur Verfügung stellen. So soll dem Markt nicht vertraglich gebundenes Gas zugeführt werden. Dieses sogenannte Gas Release-Programm soll am 1. Oktober 2003 beginnen und eine Gasmenge von insgesamt 200 Mrd. kWh umfassen. Die erste Erlaubnis hatte dafür nur 75 Mrd. kWh vorgesehen. Die Ruhrgas setzte im Jahr 2001 in Deutschland rund 557 Mrd. kWh Gas ab, bei einem Gesamtverbrauch von etwa 962 Mrd. kWh. Die Gas Release-Mengen machen also über den gesamten Zeitraum des Programms etwa ein Drittel eines Jahresabsatzes des Marktführers aus. Diese Menge soll in sechs Teilschritten im Abstand von jeweils einem Jahr an solvente Interessenten versteigert werden, die dann damit auf den Markt gehen können. Als Preis setzte das Ministerium mindestens 95 % des sogenannten Grenzübergangspreises für Erdgas in die Bundesrepublik Deutschland fest, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht wird. Die Auktionsmodalitäten können noch angepasst werden.
 
Nochmalige Stellungnahme der Beschwerdeführer

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte Ende September die beteiligten Beschwerdeführer gegen die erste Ministererlaubnis, also die Energiehändler Trianel und Ampere, die Stadtwerke Aachen und Rosenheim sowie die GGEW AG, Bensheim, die Concord Power Verwaltungs-GmbH, Hamburg, die TXU Europe, London, und die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, zur nochmaligen Stellungnahme aufgefordert. Eine weitere mündliche Verhandlung danach gilt als wahrscheinlich, bevor das Oberlandesgericht über die Aufhebung des Aufschubs für den Vollzug der Übernahme entscheiden will. Das weiterhin anhängige Hauptsacheverfahren gegen die Ministererlaubnis vom 5. Juli werde davon nicht berührt, so das OLG. Mit dem Start der Zusammenführung von Eon und Ruhrgas und der damit verbundenen Transaktionen dürfte also nicht vor Ende Oktober zu rechnen sein.

Beschwerdeführer gegen die erste Ministererlaubnis sind indes der Meinung, dass auch die Nachbesserungen nichts an der grundsätzlichen Rechtswidrigkeit der Erlaubnis geändert haben. Die Szene richtete ihre Blicke also auch im Oktober vor allem nach Düsseldorf.
 

Freitag, 7.10.2022, 13:44 Uhr
Peter Focht und Fritz Wilhelm
Energie & Management > E&M Vor 20 Jahren - Der Markt blickt nach Düsseldorf
Quelle: Eon Ruhrgas
E&M Vor 20 Jahren
Der Markt blickt nach Düsseldorf
Die Übernahme der Ruhrgas AG durch Eon beschäftigte vor 20 Jahren den Energiemarkt, aber auch die Gerichte.
Nachdem sich die Wettbewerbshüter in Deutschland gegen eine Übernahme der Ruhrgas durch Eon ausgesprochen hatten, sollte es eine Ministererlaubnis richten. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos), selbst früher in der Energiewirtschaft tätig und daher Diskussionen um eine mögliche Befangenheit ausgesetzt, hatte seinen Staatssekretär Alfred Tacke mit der Entscheidung beauftragt. Doch auch nachdem der SPD-Politiker die Transaktion genehmigt hatte, kehrte keine Ruhe im Markt ein. Vielmehr hagelte es Beschwerden gegen die Entscheidung. So dass sich das Oberlandesgericht Düsseldorf der Sache annehmen musste. 
 
Im Oktober 2002 berichtete E&M-Redakteur Peter Focht über den aktuellen Stand der juristischen Auseinandersetzung.
 
Mit der am 19. September verkündeten Nachbesserung der Ministererlaubnis vom 5. Juli sollten nicht nur die vom Oberlandesgericht Düsseldorf gerügten Formfehler ausgeräumt, sondern auch die Argumentation der Gegner des Unternehmenszusammenschlusses entkräftet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte noch am 19. September verkündet, mit der modifizierten Erlaubnis die Aufhebung des Vollzugsverbotes für die Übernahme von Ruhrgas durch Eon zu beantragen. Damit sollte erreicht werden, dass „die gesamtwirtschaftlichen Vorteile der Fusion Eon/Ruhrgas bald wirksam werden“.

Nachbesserungen an den Auflagen

Die Auflagen der ursprünglichen Ministererlaubnis wurden deshalb um einige Punkte ergänzt, jedoch nicht grundsätzlich verändert. Sie sollen dafür sorgen, dass der Wettbewerb am Gasmarkt zunimmt. Die Änderungen betreffen:

Unternehmensbeteiligungen: Der Kreis der Energieversorger, von denen sich Eon beziehungsweise Ruhrgas nach ihrem Zusammengehen trennen müssen, wurde nicht verändert. Nun müssen aber beide Unternehmen und nicht nur Eon ihre „vertikalen Beteiligungen“ an der Bremer SWB AG und an der Münchener Bayerngas AG abgeben. Damit will das Ministerium den befürchteten Marktverschließungseffekt reduzieren. Für den Verkauf der Ruhrgas-Anteile am ostdeutschen Versorger VNG Verbundnetz Gas AG wurden die Modalitäten verändert. Bis zu 10 % der VNG-Aktien sind nun vorrangig ostdeutschen Kommunen anzubieten. Nur wenn diese oder die sie vertretende Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, die die bisherigen kommunalen VNG-Anteile bündelt, kein Interesse zeigen, können die gesamten Eon- und Ruhrgasanteile an einen „strategischen Investor“ verkauft werden.

Energiebezugsverträge: Eon wird verpflichtet, die bisherigen Beteiligungsunternehmen, von denen sie sich im Zuge der Ruhrgas-Übernahme trennen muss, „ein vertragliches Sonderkündigungsrecht für mit diesen bestehende Energiebezugsverträge für die Dauer von sechs Monaten nach der vollständigen Veräußerung der Anteile“ einzuräumen. Ruhrgas muss seinen bisherigen Beteiligungsunternehmen gestatten, per Sondergenehmigung erstmals zum 1. Juli 2004 und in den beiden darauffolgenden Jahren jeweils 33,3 % ihres Gasbezugs zu kündigen. Darüber hinaus muss Eon dafür sorgen, dass alle Versorger in Deutschland, die ihr Gas zu mehr als 50 % von Ruhrgas beziehen, ein halbes Jahr nach der Übernahme von Ruhrgas ihre Verträge soweit anpassen können, dass sie für deren Restlaufzeit nur noch 80 % der fixierten Gasmengen von ihrem bisherigen Lieferanten abnehmen müssen.
 
Frei handelbare Gasmengen: Die Ruhrgas muss am Hub Emden-Bunde und in Waidhaus Gas aus ihrem Bezugsportfolio an Konkurrenten am deutschen Gasmarkt zur Verfügung stellen. So soll dem Markt nicht vertraglich gebundenes Gas zugeführt werden. Dieses sogenannte Gas Release-Programm soll am 1. Oktober 2003 beginnen und eine Gasmenge von insgesamt 200 Mrd. kWh umfassen. Die erste Erlaubnis hatte dafür nur 75 Mrd. kWh vorgesehen. Die Ruhrgas setzte im Jahr 2001 in Deutschland rund 557 Mrd. kWh Gas ab, bei einem Gesamtverbrauch von etwa 962 Mrd. kWh. Die Gas Release-Mengen machen also über den gesamten Zeitraum des Programms etwa ein Drittel eines Jahresabsatzes des Marktführers aus. Diese Menge soll in sechs Teilschritten im Abstand von jeweils einem Jahr an solvente Interessenten versteigert werden, die dann damit auf den Markt gehen können. Als Preis setzte das Ministerium mindestens 95 % des sogenannten Grenzübergangspreises für Erdgas in die Bundesrepublik Deutschland fest, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht wird. Die Auktionsmodalitäten können noch angepasst werden.
 
Nochmalige Stellungnahme der Beschwerdeführer

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte Ende September die beteiligten Beschwerdeführer gegen die erste Ministererlaubnis, also die Energiehändler Trianel und Ampere, die Stadtwerke Aachen und Rosenheim sowie die GGEW AG, Bensheim, die Concord Power Verwaltungs-GmbH, Hamburg, die TXU Europe, London, und die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, zur nochmaligen Stellungnahme aufgefordert. Eine weitere mündliche Verhandlung danach gilt als wahrscheinlich, bevor das Oberlandesgericht über die Aufhebung des Aufschubs für den Vollzug der Übernahme entscheiden will. Das weiterhin anhängige Hauptsacheverfahren gegen die Ministererlaubnis vom 5. Juli werde davon nicht berührt, so das OLG. Mit dem Start der Zusammenführung von Eon und Ruhrgas und der damit verbundenen Transaktionen dürfte also nicht vor Ende Oktober zu rechnen sein.

Beschwerdeführer gegen die erste Ministererlaubnis sind indes der Meinung, dass auch die Nachbesserungen nichts an der grundsätzlichen Rechtswidrigkeit der Erlaubnis geändert haben. Die Szene richtete ihre Blicke also auch im Oktober vor allem nach Düsseldorf.
 

Freitag, 7.10.2022, 13:44 Uhr
Peter Focht und Fritz Wilhelm

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