Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) hat mit dem Versand der Zuteilungsbescheide an die ihr zugeordneten Fluggesellschaften begonnen.
Damit erfahren die Airlines, wie viele Emissionsrechte ihnen bis 2020 im EU-Emissionshandel zustehen, teilte das Umweltbundesamt (UBA) am 8. Dezember mit. Zum Jahreswechsel werden Fluggesellschaften, die Ziele in Europa ansteuern oder von dort starten, in den EU-Emissionshandel aufgenommen. Ab diesem Termin müssen die Airlines für den Betrieb ihrer Flugzeuge je emittierter Tonne Kohlendioxid
Donnerstag, 8.12.2011, 16:44 Uhr
Kai Eckert
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