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Energie & Management > Emissionshandel - DEHSt teilt Airlines Emissionsrechte zu
Emissionshandel

DEHSt teilt Airlines Emissionsrechte zu

Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) hat mit dem Versand der Zuteilungsbescheide an die ihr zugeordneten Fluggesellschaften begonnen.
Damit erfahren die Airlines, wie viele Emissionsrechte ihnen bis 2020 im EU-Emissionshandel zustehen, teilte das Umweltbundesamt (UBA) am 8. Dezember mit. Zum Jahreswechsel werden Fluggesellschaften, die Ziele in Europa ansteuern oder von dort starten, in den EU-Emissionshandel aufgenommen. Ab diesem Termin müssen die Airlines für den Betrieb ihrer Flugzeuge je emittierter Tonne Kohlendioxid

Donnerstag, 8.12.2011, 16:44 Uhr
Kai Eckert
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DEHSt teilt Airlines Emissionsrechte zu
Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) hat mit dem Versand der Zuteilungsbescheide an die ihr zugeordneten Fluggesellschaften begonnen.
Damit erfahren die Airlines, wie viele Emissionsrechte ihnen bis 2020 im EU-Emissionshandel zustehen, teilte das Umweltbundesamt (UBA) am 8. Dezember mit. Zum Jahreswechsel werden Fluggesellschaften, die Ziele in Europa ansteuern oder von dort starten, in den EU-Emissionshandel aufgenommen. Ab diesem Termin müssen die Airlines für den Betrieb ihrer Flugzeuge je emittierter Tonne Kohlendioxid

Donnerstag, 8.12.2011, 16:44 Uhr
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