Nach dem Inkrafttreten des Treibhaus-Emissionshandelsgesetzes und der Zuteilungsverordnung 2020 hat das Umweltbundesamt die Antragsfrist für das Zuteilungsverfahren der dritten Handelsperiode festgelegt.
Anlagenbetreiber haben nun bis zum 23. Januar 2012 Zeit, ihre Anträge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einzureichen, teilte das Umweltbundesamt mit. Es werden rund 2 000 Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsrechte für die 2013 beginnende dritte Handelsperiode von Anlagenbetreibern erwartet. Für den Antrag muss eine spezielle Antragssoftware genutzt werden. Dieses so
Donnerstag, 20.10.2011, 17:10 Uhr
Kai Eckert
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