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Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe

"Das Verfahren passt nicht mehr in die Zeit"

Zwei Reallabore widmen sich der Weiterentwicklung der Smart-Meter-Gateways. Die Projektpartner blicken dabei schon zwei Jahre in die Zukunft, wie PPC-Chef Ingo Schönberg verrät.
E&M: Herr Schönberg, sie sind maßgeblich an ‚SMGW-forwards‘ beteiligt. Warum haben Sie das Projekt aufgesetzt?

Schönberg: Wir wollen hier den Blick nach vorne richten auf zusätzliche Funktionen des Gateways. Das geschieht in einer Situation, in der wir eigentlich schon alle technischen Voraussetzungen haben, um energiewirtschaftlich wichtige Anwendungsfälle zu ermöglichen.

E&M: Das heißt, für diese Anwendungen gibt es noch keine Spezifikationen?

Schönberg: Genau. Spezifikationen entstehen aus Innovationen. Standards entstehen nicht im luftleeren Raum, sondern indem Funktionen entwickelt, konsultiert und dann in einer technischen Richtlinie verankert werden.

E&M: Über welche Funktionen sprechen wir?

Schönberg: Da geht es beispielsweise um das bidirektionale Laden bei Elektrofahrzeugen oder Schaltvorgänge in Verbindung mit variablen Tarifen. Da muss der Schaltvorgang protokolliert und einem bestimmten Tarif zugeordnet werden. Oder denken Sie an Sollwertvorgaben am Netzanschlusspunkt. Immer wichtiger werden auch die Themen rund um die Fernwärmesteuerung.
 
„Wir schauen auf die Stufe vier“
 
E&M: Es gibt ja den Stufenplan des BSI, der die Weiterentwicklung der Standards vorzeichnet. Wo setzen Sie an?

Schönberg: Die Stufe zwei ist erreicht. Auch die Stufe drei, die beispielsweise das Steuern von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen oder das Submetering beinhaltet, ist − zumindest bezüglich des Smart Meter Gateways − abgeschlossen. Wir schauen jetzt auf die Stufe vier, das heißt etwa auf den Zeitraum der nächsten zwei Jahre. Es geht vor allem um Energieanwendungsfälle, die heute in der Praxis noch keine große Rolle spielen, aber in der Zukunft von großer Bedeutung sein werden. Nehmen Sie das bidirektionale Laden: Das wird sicherlich noch nicht so bald flächendeckend im Einsatz sein. Wir müssen aber frühzeitig die systemischen Voraussetzungen schaffen. Denn es wird für die Integration der E-Mobilität ins Verteilnetz und als Flexibilitätsoption für die Netzstabilisierung wichtig werden.

E&M: Wurden aber nicht die Taskforces beim Bundeswirtschaftsministerium dafür eingerichtet?

Schönberg: Die gibt es weiterhin. Dort kommen Vertreter der Marktakteure, Verbände, der Verwaltung und der Politik zusammen. Es sind Gremien, die dem Brainstorming dienen und Fragen aufgreifen, die gerade jetzt praxisrelevant sind. Beispielsweise kümmert sich eine Taskforce, die gerade neu aufgesetzt worden ist, um eine Vereinfachung der sicheren Lieferkette der Smart Meter Gateways, die sich ja vom Hersteller bis zum Einbau beim Kunden erstreckt. Da kann man einiges ändern, ohne die Sicherheit zu kompromittieren. Das Projekt ‚SMGW-forwards‘ ist dagegen ganz klar auf Innovation ausgerichtet.
 
Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender des Smart-Meter-Gateway-Herstellers Power Plus Communications AG
Quelle: PPC

E&M: Wo speisen Sie Ihre Ideen in den Standardisierungsprozess ein?

Schönberg: Ganz am Anfang. Beim formal korrekten Standardisierungsprozess steht die Innovation, die Idee, am Anfang. Daraus entsteht ein Vorschlag zur Anpassung der technischen Richtlinie. Nach einer Konsultationsphase, gegebenenfalls mit Änderungen, nimmt schließlich das BSI die Innovation in die technische Richtlinie auf. Diese geht dann in den Gateway-Ausschuss beim Bundeswirtschaftsministerium, der sie absegnen muss.

E&M: Dann sind zwar die technischen Grundlagen für die Anwendungsfälle gelegt, der regulatorische Rahmen ist aber noch nicht komplett. Es fehlt die Markterklärung.

Schönberg: Das ist richtig. Es wäre jetzt aber mal an der Zeit zu überdenken, ob man überhaupt noch eine Markterklärung des BSI als Verwaltungsakt braucht. Am Anfang war es sicherlich gut, einen offiziellen Startschuss für die mit dem Smart Meter Rollout verbundenen Fristen zu haben und zu signalisieren: Es gibt drei zertifizierte Gateway-Hersteller. Damit haben die Messstellenbetreiber auch tatsächlich die Wahl, von wem sie die Geräte beziehen. Aber jetzt läuft der Rollout und es gibt genügend Hersteller. Die Geräte sind technisch in der Lage, so gut wie alle energiewirtschaftlichen Anwendungsfälle abzudecken. Warum sollte man dann nicht auf einen Schlag ihren Einbau für alle Anwendungen vorsehen? Die Bundesnetzagentur könnte Übergangsfristen vorgeben, sodass alle Marktteilnehmer ihre Prozesse entsprechend aufsetzen und anpassen können. Dann hätten die Marktteilnehmer sehr schnell die Funktionen mit einem verlässlichen regulatorischen Rahmen verfügbar, den sie zur Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen im Energiesystem benötigen.
 
„Warum an innovationsfeindlichen Hürden festhalten?“
 
E&M: Das aktuelle Verfahren ist gesetzlich festgelegt. Dann müssten die Rechtsgrundlagen geändert werden.

Schönberg: Es passt aber nicht mehr in die Zeit. Die Bundesregierung hat kürzlich erst in ihrer Digitalstrategie angekündigt, dass sie beschleunigen und vereinfachen will. Wenn sie das so sagt, ist sie auch bereit, die Gesetze anzupacken. So interpretiere ich jedenfalls die politische Botschaft. Warum soll man die politische Entscheidung einer früheren Regierung und ein Gesetz, das die Situation vor 2016 widerspiegelt, als in Stein gemeißelt ansehen? Und warum sollte man wider besseres Wissen an innovationsfeindlichen Hürden festhalten?
E&M: Inwiefern innovationsfeindlich?

Schönberg: Wenn der Einbau erst freigegeben ist, wenn das BSI die Markterklärung veröffentlicht, werden all diejenigen ausgebremst, die jetzt schon die entsprechende Technik verfügbar haben − seien es die Gateway-Hersteller oder auch die Kunden, die Messstellenbetreiber.

E&M: Grundsätzlich könnte aber jeder Messstellenbetreiber intelligente Messsysteme beziehungsweise zertifizierte Gateways jetzt schon, sozusagen freiwillig, einbauen. Dann hätte das System den Charakter eines freien Messsystems.

Schönberg: Das ist prinzipiell möglich. Er benötigt dann aber die individuelle Zustimmung jedes Kunden für den Einbau mit entsprechend hohem Verwaltungsaufwand. Dabei muss der Messstellenbetreiber mit der gesetzlichen Preisobergrenze auskommen, die diesen Aufwand nicht deckt. Wären alle Einbaufälle freigegeben, dann wäre dieses Problem weg.
 

SMGW-forwards

Zwei Reallabore sollen neue Anwendungen für das Smart Meter Gateway vorantreiben. Dafür haben sich fünf Partner im Projekt „SMGW-forwards“ zusammengeschlossen. Gemeinsam investieren sie rund 10 Mio. Euro. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert mit 4,4 Mio. Euro im Rahmen des Förderaufrufs “DigENet I” (Weiterentwicklung und Anwendung der Smart-Meter-Gateway-Kommunikationsplattform für die Digitalisierung von Energienetzen).

Gemeinsam wollen die Partner die neuen Funktionalitäten zur Marktreife bringen und für den Massenmarkt optimieren. Nach einem ersten
Robotron wird dabei sein System zur Gateway-Administration und seine Plattform für den sogenannten Externen Marktteilnehmer für die zukünftigen Herausforderungen ertüchtigen, während die Power Plus Communications AG (PPC) ihre Smart Meter Gateways und CLS-Geräte (Controllable Local Systems) weiterentwickelt.

Die Eon-Tochter „e.kundenservice“ Netz GmbH sowie die Teag Thüringer Energie AG und TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service GmbH werden die Erweiterungen des intelligenten Messsystems dann in Reallaboren bei ihren Kunden erproben.

Das auf drei Jahre angelegte Projekt erstreckt sich auf zehn energiewirtschaftliche Anwendungsfälle in den Bereichen Smart Grid, Smart Mobility sowie Smart Metering und Submetering. Die Projektleitung liegt bei PPC.
 


 

Freitag, 7.10.2022, 08:59 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe -
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe
"Das Verfahren passt nicht mehr in die Zeit"
Zwei Reallabore widmen sich der Weiterentwicklung der Smart-Meter-Gateways. Die Projektpartner blicken dabei schon zwei Jahre in die Zukunft, wie PPC-Chef Ingo Schönberg verrät.
E&M: Herr Schönberg, sie sind maßgeblich an ‚SMGW-forwards‘ beteiligt. Warum haben Sie das Projekt aufgesetzt?

Schönberg: Wir wollen hier den Blick nach vorne richten auf zusätzliche Funktionen des Gateways. Das geschieht in einer Situation, in der wir eigentlich schon alle technischen Voraussetzungen haben, um energiewirtschaftlich wichtige Anwendungsfälle zu ermöglichen.

E&M: Das heißt, für diese Anwendungen gibt es noch keine Spezifikationen?

Schönberg: Genau. Spezifikationen entstehen aus Innovationen. Standards entstehen nicht im luftleeren Raum, sondern indem Funktionen entwickelt, konsultiert und dann in einer technischen Richtlinie verankert werden.

E&M: Über welche Funktionen sprechen wir?

Schönberg: Da geht es beispielsweise um das bidirektionale Laden bei Elektrofahrzeugen oder Schaltvorgänge in Verbindung mit variablen Tarifen. Da muss der Schaltvorgang protokolliert und einem bestimmten Tarif zugeordnet werden. Oder denken Sie an Sollwertvorgaben am Netzanschlusspunkt. Immer wichtiger werden auch die Themen rund um die Fernwärmesteuerung.
 
„Wir schauen auf die Stufe vier“
 
E&M: Es gibt ja den Stufenplan des BSI, der die Weiterentwicklung der Standards vorzeichnet. Wo setzen Sie an?

Schönberg: Die Stufe zwei ist erreicht. Auch die Stufe drei, die beispielsweise das Steuern von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen oder das Submetering beinhaltet, ist − zumindest bezüglich des Smart Meter Gateways − abgeschlossen. Wir schauen jetzt auf die Stufe vier, das heißt etwa auf den Zeitraum der nächsten zwei Jahre. Es geht vor allem um Energieanwendungsfälle, die heute in der Praxis noch keine große Rolle spielen, aber in der Zukunft von großer Bedeutung sein werden. Nehmen Sie das bidirektionale Laden: Das wird sicherlich noch nicht so bald flächendeckend im Einsatz sein. Wir müssen aber frühzeitig die systemischen Voraussetzungen schaffen. Denn es wird für die Integration der E-Mobilität ins Verteilnetz und als Flexibilitätsoption für die Netzstabilisierung wichtig werden.

E&M: Wurden aber nicht die Taskforces beim Bundeswirtschaftsministerium dafür eingerichtet?

Schönberg: Die gibt es weiterhin. Dort kommen Vertreter der Marktakteure, Verbände, der Verwaltung und der Politik zusammen. Es sind Gremien, die dem Brainstorming dienen und Fragen aufgreifen, die gerade jetzt praxisrelevant sind. Beispielsweise kümmert sich eine Taskforce, die gerade neu aufgesetzt worden ist, um eine Vereinfachung der sicheren Lieferkette der Smart Meter Gateways, die sich ja vom Hersteller bis zum Einbau beim Kunden erstreckt. Da kann man einiges ändern, ohne die Sicherheit zu kompromittieren. Das Projekt ‚SMGW-forwards‘ ist dagegen ganz klar auf Innovation ausgerichtet.
 
Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender des Smart-Meter-Gateway-Herstellers Power Plus Communications AG
Quelle: PPC

E&M: Wo speisen Sie Ihre Ideen in den Standardisierungsprozess ein?

Schönberg: Ganz am Anfang. Beim formal korrekten Standardisierungsprozess steht die Innovation, die Idee, am Anfang. Daraus entsteht ein Vorschlag zur Anpassung der technischen Richtlinie. Nach einer Konsultationsphase, gegebenenfalls mit Änderungen, nimmt schließlich das BSI die Innovation in die technische Richtlinie auf. Diese geht dann in den Gateway-Ausschuss beim Bundeswirtschaftsministerium, der sie absegnen muss.

E&M: Dann sind zwar die technischen Grundlagen für die Anwendungsfälle gelegt, der regulatorische Rahmen ist aber noch nicht komplett. Es fehlt die Markterklärung.

Schönberg: Das ist richtig. Es wäre jetzt aber mal an der Zeit zu überdenken, ob man überhaupt noch eine Markterklärung des BSI als Verwaltungsakt braucht. Am Anfang war es sicherlich gut, einen offiziellen Startschuss für die mit dem Smart Meter Rollout verbundenen Fristen zu haben und zu signalisieren: Es gibt drei zertifizierte Gateway-Hersteller. Damit haben die Messstellenbetreiber auch tatsächlich die Wahl, von wem sie die Geräte beziehen. Aber jetzt läuft der Rollout und es gibt genügend Hersteller. Die Geräte sind technisch in der Lage, so gut wie alle energiewirtschaftlichen Anwendungsfälle abzudecken. Warum sollte man dann nicht auf einen Schlag ihren Einbau für alle Anwendungen vorsehen? Die Bundesnetzagentur könnte Übergangsfristen vorgeben, sodass alle Marktteilnehmer ihre Prozesse entsprechend aufsetzen und anpassen können. Dann hätten die Marktteilnehmer sehr schnell die Funktionen mit einem verlässlichen regulatorischen Rahmen verfügbar, den sie zur Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen im Energiesystem benötigen.
 
„Warum an innovationsfeindlichen Hürden festhalten?“
 
E&M: Das aktuelle Verfahren ist gesetzlich festgelegt. Dann müssten die Rechtsgrundlagen geändert werden.

Schönberg: Es passt aber nicht mehr in die Zeit. Die Bundesregierung hat kürzlich erst in ihrer Digitalstrategie angekündigt, dass sie beschleunigen und vereinfachen will. Wenn sie das so sagt, ist sie auch bereit, die Gesetze anzupacken. So interpretiere ich jedenfalls die politische Botschaft. Warum soll man die politische Entscheidung einer früheren Regierung und ein Gesetz, das die Situation vor 2016 widerspiegelt, als in Stein gemeißelt ansehen? Und warum sollte man wider besseres Wissen an innovationsfeindlichen Hürden festhalten?
E&M: Inwiefern innovationsfeindlich?

Schönberg: Wenn der Einbau erst freigegeben ist, wenn das BSI die Markterklärung veröffentlicht, werden all diejenigen ausgebremst, die jetzt schon die entsprechende Technik verfügbar haben − seien es die Gateway-Hersteller oder auch die Kunden, die Messstellenbetreiber.

E&M: Grundsätzlich könnte aber jeder Messstellenbetreiber intelligente Messsysteme beziehungsweise zertifizierte Gateways jetzt schon, sozusagen freiwillig, einbauen. Dann hätte das System den Charakter eines freien Messsystems.

Schönberg: Das ist prinzipiell möglich. Er benötigt dann aber die individuelle Zustimmung jedes Kunden für den Einbau mit entsprechend hohem Verwaltungsaufwand. Dabei muss der Messstellenbetreiber mit der gesetzlichen Preisobergrenze auskommen, die diesen Aufwand nicht deckt. Wären alle Einbaufälle freigegeben, dann wäre dieses Problem weg.
 

SMGW-forwards

Zwei Reallabore sollen neue Anwendungen für das Smart Meter Gateway vorantreiben. Dafür haben sich fünf Partner im Projekt „SMGW-forwards“ zusammengeschlossen. Gemeinsam investieren sie rund 10 Mio. Euro. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert mit 4,4 Mio. Euro im Rahmen des Förderaufrufs “DigENet I” (Weiterentwicklung und Anwendung der Smart-Meter-Gateway-Kommunikationsplattform für die Digitalisierung von Energienetzen).

Gemeinsam wollen die Partner die neuen Funktionalitäten zur Marktreife bringen und für den Massenmarkt optimieren. Nach einem ersten
Robotron wird dabei sein System zur Gateway-Administration und seine Plattform für den sogenannten Externen Marktteilnehmer für die zukünftigen Herausforderungen ertüchtigen, während die Power Plus Communications AG (PPC) ihre Smart Meter Gateways und CLS-Geräte (Controllable Local Systems) weiterentwickelt.

Die Eon-Tochter „e.kundenservice“ Netz GmbH sowie die Teag Thüringer Energie AG und TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service GmbH werden die Erweiterungen des intelligenten Messsystems dann in Reallaboren bei ihren Kunden erproben.

Das auf drei Jahre angelegte Projekt erstreckt sich auf zehn energiewirtschaftliche Anwendungsfälle in den Bereichen Smart Grid, Smart Mobility sowie Smart Metering und Submetering. Die Projektleitung liegt bei PPC.
 


 

Freitag, 7.10.2022, 08:59 Uhr
Fritz Wilhelm

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