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Energie & Management > Smart Meter - Bundesregierung beschließt Vereinfachung des Eichrechts
Ein Smart Meter Gateway. Quelle: PPC
Smart Meter

Bundesregierung beschließt Vereinfachung des Eichrechts

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Mess- und Eichgesetzes für einen schnelleren Smart Meter Rollout gebilligt.
Nach der Verabschiedung des "Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" hatten trotz zahlreicher positiver Reaktionen aus dem Markt einige Stimmen von verpassten Chancen gesprochen. Im Fokus war unter anderem das Eichrecht.

Im Gespräch mit dieser Redaktion hatte Ingo Schönberg, Vorstandschef des Smart-Meter-Gateway-Herstellers PPC, die Situation kurz vor der Verabschiedung des Digitalisierungsgesetzes erläutert: „Wenn wir jetzt ein neues Gerät mit einer neuen Software ausliefern, darf es in ganz Deutschland ohne weitere Tests und Genehmigungen verbaut werden. Wenn aber ein bereits verbautes Gerät ein vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Redaktion) zertifiziertes Software-Update bekommt, was ja mit dem agilen Rollout vom Gesetz vorgesehen ist, muss jedes Mal zusätzlich eine Prüfung und Freigabe durch alle Landeseichbehörden durchlaufen werden.“

Ein solcher Formalismus passe nicht zu einem Gerät wie dem Smart Meter Gateway und schon gar nicht zum eigentlichen Willen des Gesetzgebers, den Rollout von intelligenten Messsystemen zu beschleunigen und agil zu machen.

Nachdem eine konkrete Anpassung mit der Verabschiedung des "Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung" am 27. Mai noch nicht vorgenommen worden war, hatte der Bundestag das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) beauftragt, das Eichrecht bis zum Ende dieses Jahres zu überarbeiten.

Mit dem aktuellen Kabinettsbeschluss ist die Grundlage für die Anpassung des Eichrechts gelegt. Es sieht nun eine unbefristete Eichfrist für Smart Meter Gateways vor und schließt ein vorzeitiges Erlöschen der Eichfrist bei einem Software Update aus.

Gateways werden bereits umfassend und dauerhaft überwacht

Mit dieser Vereinfachung treibe das BMWK den Bürokratieabbau voran und baue Regelhemmnisse für die intelligente Digitalisierung der Energiewende ab, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.

Da Smart Meter Gateways dem Mess- und Eichrecht unterliegen, galten für die Geräte bisher ausnahmslos alle entsprechenden Anforderungen. Davon soll der Gesetzgeber nun abweichen, da die Geräte auch durch die Technischen Richtlinien und Schutzprofile des BSI reguliert werden und somit besondere Datensicherheits-Anforderungen erfüllen.

Demnach soll es ein Drittes Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes geben, das auf die Vierte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung verweist. Unter anderem sollen in diesem Zusammenhang, um Software Updates bei Smart Meter Gateways zu beschleunigen, das vorgelagerte Genehmigungsverfahren sowie die Stichprobenprüfung durch die Eichbehörden gestrichen werden.

Das Smart Meter Gateway werde im Rahmen der Gateway-Administration umfassend und dauerhaft digital überwacht, wie dies im Messstellenbetriebsgesetz festgeschrieben sei. Dies geschehe, indem automatisch oder manuell angestoßene Selbsttests ausgewertet würden.

Die Technischen Richtlinien des BSI schreiben vor, dass Smart Meter Gateways nach einem Software Update solche Selbsttests durchlaufen müssen. Die Geräte seien so konstruiert, dass Fehler auffallen, im Log dargestellt werden und zu einem Stopp der Messwert-Aufnahme führen, heißt es in der Begründung der Verordnung.

Da die Gateway-Administratoren zur Überwachung und gegebenenfalls bei Fehlfunktionen zum Ergreifen „erforderlicher Maßnahmen“ verpflichtet seien, sei „eine Überprüfung durch eine Eichung“ nicht notwendig.
 

Donnerstag, 17.08.2023, 13:54 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Smart Meter - Bundesregierung beschließt Vereinfachung des Eichrechts
Ein Smart Meter Gateway. Quelle: PPC
Smart Meter
Bundesregierung beschließt Vereinfachung des Eichrechts
Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Mess- und Eichgesetzes für einen schnelleren Smart Meter Rollout gebilligt.
Nach der Verabschiedung des "Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" hatten trotz zahlreicher positiver Reaktionen aus dem Markt einige Stimmen von verpassten Chancen gesprochen. Im Fokus war unter anderem das Eichrecht.

Im Gespräch mit dieser Redaktion hatte Ingo Schönberg, Vorstandschef des Smart-Meter-Gateway-Herstellers PPC, die Situation kurz vor der Verabschiedung des Digitalisierungsgesetzes erläutert: „Wenn wir jetzt ein neues Gerät mit einer neuen Software ausliefern, darf es in ganz Deutschland ohne weitere Tests und Genehmigungen verbaut werden. Wenn aber ein bereits verbautes Gerät ein vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Redaktion) zertifiziertes Software-Update bekommt, was ja mit dem agilen Rollout vom Gesetz vorgesehen ist, muss jedes Mal zusätzlich eine Prüfung und Freigabe durch alle Landeseichbehörden durchlaufen werden.“

Ein solcher Formalismus passe nicht zu einem Gerät wie dem Smart Meter Gateway und schon gar nicht zum eigentlichen Willen des Gesetzgebers, den Rollout von intelligenten Messsystemen zu beschleunigen und agil zu machen.

Nachdem eine konkrete Anpassung mit der Verabschiedung des "Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung" am 27. Mai noch nicht vorgenommen worden war, hatte der Bundestag das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) beauftragt, das Eichrecht bis zum Ende dieses Jahres zu überarbeiten.

Mit dem aktuellen Kabinettsbeschluss ist die Grundlage für die Anpassung des Eichrechts gelegt. Es sieht nun eine unbefristete Eichfrist für Smart Meter Gateways vor und schließt ein vorzeitiges Erlöschen der Eichfrist bei einem Software Update aus.

Gateways werden bereits umfassend und dauerhaft überwacht

Mit dieser Vereinfachung treibe das BMWK den Bürokratieabbau voran und baue Regelhemmnisse für die intelligente Digitalisierung der Energiewende ab, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.

Da Smart Meter Gateways dem Mess- und Eichrecht unterliegen, galten für die Geräte bisher ausnahmslos alle entsprechenden Anforderungen. Davon soll der Gesetzgeber nun abweichen, da die Geräte auch durch die Technischen Richtlinien und Schutzprofile des BSI reguliert werden und somit besondere Datensicherheits-Anforderungen erfüllen.

Demnach soll es ein Drittes Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes geben, das auf die Vierte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung verweist. Unter anderem sollen in diesem Zusammenhang, um Software Updates bei Smart Meter Gateways zu beschleunigen, das vorgelagerte Genehmigungsverfahren sowie die Stichprobenprüfung durch die Eichbehörden gestrichen werden.

Das Smart Meter Gateway werde im Rahmen der Gateway-Administration umfassend und dauerhaft digital überwacht, wie dies im Messstellenbetriebsgesetz festgeschrieben sei. Dies geschehe, indem automatisch oder manuell angestoßene Selbsttests ausgewertet würden.

Die Technischen Richtlinien des BSI schreiben vor, dass Smart Meter Gateways nach einem Software Update solche Selbsttests durchlaufen müssen. Die Geräte seien so konstruiert, dass Fehler auffallen, im Log dargestellt werden und zu einem Stopp der Messwert-Aufnahme führen, heißt es in der Begründung der Verordnung.

Da die Gateway-Administratoren zur Überwachung und gegebenenfalls bei Fehlfunktionen zum Ergreifen „erforderlicher Maßnahmen“ verpflichtet seien, sei „eine Überprüfung durch eine Eichung“ nicht notwendig.
 

Donnerstag, 17.08.2023, 13:54 Uhr
Fritz Wilhelm

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