Frühestens ab Anfang Dezember wird es auf der Internetseite der Bundesnetzagentur ein Formular geben, mit dem ab 1. Januar 2009 Betreiber von neuen Photovoltaikanlagen den Standort und die Leistung ihrer Anlage melden müssen.
Ansonsten, so sieht es das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, verfällt der Anspruch auf eine Vergütung. Dank dieser Meldepflicht wird die Bonner Regulierungsbehörde künftig einen genauen Überblick über die neu installierte Photovoltaikleistung haben. Genau über diese Frage hatte es in der Vergangenheit immer wieder Streit zwischen den Solarverbänden und dem Solarstrommagazin P
Montag, 24.11.2008, 10:12 Uhr
Ralf Köpke
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