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Seit dem 1. August müssen nicht mehr nur neu installierte Photovoltaikanlagen, sondern alle Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur registriert werden, wenn der Betreiber eine Einspeisevergütung oder eine Marktprämie erhalten will.
Die Anlagenregisterverordnung wurde im Rahmen der EEG-Novelle erweitert, berichtet der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Der Anlagenbetreiber muss die Anlage innerhalb der ersten drei Wochen nach der Inbetriebnahme melden. Hält er diese Frist ein, wird der Strom aus seiner Anlage ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme im Rahmen des EEG vergütet. Andernfalls besteht von der Inbetriebnahme bis z
Freitag, 1.08.2014, 11:00 Uhr
Michael Pecka
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