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Energie & Management > Recht - Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rosneft-Treuhandverwaltung
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rosneft-Treuhandverwaltung

Mit der Treuhandverwaltung von zwei deutschen Töchtern des russischen Ölkonzerns Rosneft hat der Bund rechtmäßig gehandelt. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
 (dpa) − Das Bundesverwaltungsgericht hat die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft bestätigt. Die Anordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium sei rechtmäßig gewesen, entschied das Gericht in Leipzig am 14. März. Der Bund hatte im vergangenen September mit der Treuhandverwaltung faktisch die Kontrolle über Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing übernommen. Die Unternehmen sind Mehrheitseigner der wichtigen PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. 

Rosneft hatte gegen die Treuhandverwaltung geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vier Tage mündlich verhandelt und dabei ausgiebig Zeugen zur Situation bei den deutschen Rosneft-Töchtern im vorigen Jahr befragt. Der Bund hatte die Treuhandverwaltung mit einer drohenden Gefahr für die Versorgungssicherheit in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine begründet. 

Nach Darstellung des Bundeswirtschaftministeriums hatten die deutschen Tochterfirmen vor dem Hintergrund der Russland-Sanktionen im vorigen Sommer erhebliche Probleme. Banken und Versicherungen hätten die Zusammenarbeit aufgekündigt oder dies angedroht. Der russische Mutterkonzern habe Liquidität abziehen wollen. Zudem hätten die deutschen Firmen kein Interesse gezeigt, Alternativen zum russischen Öl aus der Druschba-Leitung zu suchen, das bei PCK in Schwedt verarbeitet wurde. Zwei ehemalige Rosneft-Geschäftsführer hatten diese Schwierigkeiten in der Verhandlung weitgehend bestritten. 

Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer hatte der Bund juristisches Neuland betreten. Die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur soll jetzt um ein halbes Jahr verlängert werden.

Dienstag, 14.03.2023, 14:27 Uhr
dpa
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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rosneft-Treuhandverwaltung
Mit der Treuhandverwaltung von zwei deutschen Töchtern des russischen Ölkonzerns Rosneft hat der Bund rechtmäßig gehandelt. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
 (dpa) − Das Bundesverwaltungsgericht hat die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft bestätigt. Die Anordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium sei rechtmäßig gewesen, entschied das Gericht in Leipzig am 14. März. Der Bund hatte im vergangenen September mit der Treuhandverwaltung faktisch die Kontrolle über Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing übernommen. Die Unternehmen sind Mehrheitseigner der wichtigen PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. 

Rosneft hatte gegen die Treuhandverwaltung geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vier Tage mündlich verhandelt und dabei ausgiebig Zeugen zur Situation bei den deutschen Rosneft-Töchtern im vorigen Jahr befragt. Der Bund hatte die Treuhandverwaltung mit einer drohenden Gefahr für die Versorgungssicherheit in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine begründet. 

Nach Darstellung des Bundeswirtschaftministeriums hatten die deutschen Tochterfirmen vor dem Hintergrund der Russland-Sanktionen im vorigen Sommer erhebliche Probleme. Banken und Versicherungen hätten die Zusammenarbeit aufgekündigt oder dies angedroht. Der russische Mutterkonzern habe Liquidität abziehen wollen. Zudem hätten die deutschen Firmen kein Interesse gezeigt, Alternativen zum russischen Öl aus der Druschba-Leitung zu suchen, das bei PCK in Schwedt verarbeitet wurde. Zwei ehemalige Rosneft-Geschäftsführer hatten diese Schwierigkeiten in der Verhandlung weitgehend bestritten. 

Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer hatte der Bund juristisches Neuland betreten. Die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur soll jetzt um ein halbes Jahr verlängert werden.

Dienstag, 14.03.2023, 14:27 Uhr
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