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Energie & Management > Emissionshandel - Bundestag bringt Zuteilungsverfahren auf den Weg
Emissionshandel

Bundestag bringt Zuteilungsverfahren auf den Weg

Der Deutsche Bundestag hat am 22. September der Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) zugestimmt.
Damit kann die Verordnung nun in Kraft treten, nachdem das Bundeskabinett die ZuV 2020 bereits am 24. August beschlossen hatte. Die Zuteilungsverordnung 2020 ist die gesetzliche Grundlage für die Zuteilung der Emissionsrechte in der dritten Handelsperiode (2012 bis 2020) und setzt im Wesentlichen EU-Recht um. Mit der Zustimmung des Bundestages zur ZuV 2020 kann die Deutsche Emis

Donnerstag, 22.09.2011, 14:24 Uhr
Kai Eckert
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Emissionshandel
Bundestag bringt Zuteilungsverfahren auf den Weg
Der Deutsche Bundestag hat am 22. September der Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) zugestimmt.
Damit kann die Verordnung nun in Kraft treten, nachdem das Bundeskabinett die ZuV 2020 bereits am 24. August beschlossen hatte. Die Zuteilungsverordnung 2020 ist die gesetzliche Grundlage für die Zuteilung der Emissionsrechte in der dritten Handelsperiode (2012 bis 2020) und setzt im Wesentlichen EU-Recht um. Mit der Zustimmung des Bundestages zur ZuV 2020 kann die Deutsche Emis

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