Das Bundeskabinett hat am 24. August die Zuteilungsverordnung (ZuV 2020) für Emissionsrechte der dritten Handelsphase des EU-Emissionshandels (2013 bis 2020) beschlossen.
Damit hat die Bundesregierung die Rechtsgrundlagen für die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen (EUA) an die rund 2 000 emissionshandelspflichtigen Anlagenbetreiber in Deutschland geschaffen. Die ZuV 2020 setzt die EU-Vorgaben in nationales Recht um. Ab 2013 werden im EU-Emissionshandelssystem wesentlich weniger EUA kostenlos an die Anlagenbetreiber ausgegeben, als dies in den beiden v
Mittwoch, 24.08.2011, 15:57 Uhr
Kai Eckert
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