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Energie & Management > Politik - Bundestag beschließt Energiepreisbremsen
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Bundestag beschließt Energiepreisbremsen

Am 15. Dezember beschloss der Bundestag Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie eine Härtefallregelung für Nutzer anderer Heizmittel. Sie sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Verbraucher und Industrie können mit wichtigen Entlastungen angesichts rasant gestiegener Energiepreise rechnen. Der Bundestag beschloss am 15. Dezember Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie eine Härtefallregelung für Nutzer anderer Heizmittel. Am 16. Dezember sollen die Neuerungen auch den Bundesrat passieren, damit sie am 1. Januar 2023 wirksam werden.

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent/kWh garantiert bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zu dieser Grenze 9,5 Cent/kWh betragen. Strom kostet bis zu dieser Grenze 40 Cent/kWh. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der ganz normale Vertragspreis gelten, um Einsparungen anzureizen.

Für Industriekunden wird der Gaspreis auf 7 Cent/kWh gedeckelt, für Wärme auf 7,5 Cent/kWh netto, für Strom auf 13 Cent/kWh, allerdings nur für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021. Die höheren Kosten zahlt der Staat an die Versorger. Die Entlastungen sind bis April 2024 befristet und sollen im März 2023 greifen, allerdings mit einer dann auch für Januar und Februar gezahlten Entlastung für Haushalte und Unternehmen. Eine frühere Umsetzung war aus technischen Gründen nicht möglich.

Zuschüsse für Pellets, Öl und andere Heizstoffe

Wer mit Stoffen heizt, die nicht über Leitungen ins Haus fließen, wird auf Antrag entlastet. Für wen sich Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Holz und Kohle im Preis mehr als verdoppelt haben, der soll sich in seinem Bundesland um Unterstützung bemühen können. Dafür werde eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ausgearbeitet, für die der Bund bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung stellen will. Der Zuschuss pro Haushalt liegt bei bis zu 2000 Euro.
 
 
Auflagen für Boni und Dividenden

Unternehmen, die staatliche Unterstützung bekommen, müssen Auflagen bei Boni und Dividenden hinnehmen. Wer insgesamt mehr als 25 Millionen Euro an Staatshilfe bekommt, darf bereits vereinbarte Boni und Dividenden nicht mehr erhöhen. Ab 50 Millionen Euro sollen keine Boni und Dividenden mehr ausgezahlt werden dürfen. Unternehmen müssen diese Unterstützung allerdings nicht in Anspruch nehmen und können in diesem Fall auch weiterhin Boni und Dividenden auszahlen.

Lob und Kritik aus den Verbänden

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte die Gesetzentwürfe als zu komplex. „Ihre praktische Umsetzung wird eine Mammutaufgabe für die Energiebranche“, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Der Staat müsse schleunigst ein System schaffen, um selbst staatliche Unterstützung an die Bürgerinnen und Bürger zielgerecht und einkommensabhängig auszahlen zu können.

Dies forderte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der die Zahlungen für zu wenig zielgerichtet an die wirklich bedürftigen Haushalte hält.

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) begrüßte die Rücknahme der plötzlichen Streichung der Entgelte für dezentrale Erzeugung (vermiedene Netznutzungsentgelte, vNNE).

Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer, nannte die Preisbremsen richtig: „In den Stadtwerken erleben wir täglich verzweifelte Menschen, die ihre Strom- oder Gasrechnung nicht mehr bezahlen können.“ Ein grundsätzlicher Fehler bleibe der Abschöpfungsmechanismus zur Finanzierung der Strompreisbremse, kritisierte Liebing zugleich. Hier solle ein Reparaturgesetz dafür sorgen, dass nur tatsächlich entstandene Mehrerlöse abgeschöpft werden, auch um Investitionsmittel für den Ausbau erneuerbarer Energieanlagen zu erhalten. Er kritisierte auch, dass Betreiber von Steinkohlekraftwerken, die mit einigem Aufwand wieder ans Netz gingen, um die Versorgung zu sichern, ebenfalls in die Erlösabschöpfung einbezogen werden.

Donnerstag, 15.12.2022, 12:42 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Bundestag beschließt Energiepreisbremsen
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik
Bundestag beschließt Energiepreisbremsen
Am 15. Dezember beschloss der Bundestag Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie eine Härtefallregelung für Nutzer anderer Heizmittel. Sie sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Verbraucher und Industrie können mit wichtigen Entlastungen angesichts rasant gestiegener Energiepreise rechnen. Der Bundestag beschloss am 15. Dezember Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie eine Härtefallregelung für Nutzer anderer Heizmittel. Am 16. Dezember sollen die Neuerungen auch den Bundesrat passieren, damit sie am 1. Januar 2023 wirksam werden.

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent/kWh garantiert bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zu dieser Grenze 9,5 Cent/kWh betragen. Strom kostet bis zu dieser Grenze 40 Cent/kWh. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der ganz normale Vertragspreis gelten, um Einsparungen anzureizen.

Für Industriekunden wird der Gaspreis auf 7 Cent/kWh gedeckelt, für Wärme auf 7,5 Cent/kWh netto, für Strom auf 13 Cent/kWh, allerdings nur für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021. Die höheren Kosten zahlt der Staat an die Versorger. Die Entlastungen sind bis April 2024 befristet und sollen im März 2023 greifen, allerdings mit einer dann auch für Januar und Februar gezahlten Entlastung für Haushalte und Unternehmen. Eine frühere Umsetzung war aus technischen Gründen nicht möglich.

Zuschüsse für Pellets, Öl und andere Heizstoffe

Wer mit Stoffen heizt, die nicht über Leitungen ins Haus fließen, wird auf Antrag entlastet. Für wen sich Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Holz und Kohle im Preis mehr als verdoppelt haben, der soll sich in seinem Bundesland um Unterstützung bemühen können. Dafür werde eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ausgearbeitet, für die der Bund bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung stellen will. Der Zuschuss pro Haushalt liegt bei bis zu 2000 Euro.
 
 
Auflagen für Boni und Dividenden

Unternehmen, die staatliche Unterstützung bekommen, müssen Auflagen bei Boni und Dividenden hinnehmen. Wer insgesamt mehr als 25 Millionen Euro an Staatshilfe bekommt, darf bereits vereinbarte Boni und Dividenden nicht mehr erhöhen. Ab 50 Millionen Euro sollen keine Boni und Dividenden mehr ausgezahlt werden dürfen. Unternehmen müssen diese Unterstützung allerdings nicht in Anspruch nehmen und können in diesem Fall auch weiterhin Boni und Dividenden auszahlen.

Lob und Kritik aus den Verbänden

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte die Gesetzentwürfe als zu komplex. „Ihre praktische Umsetzung wird eine Mammutaufgabe für die Energiebranche“, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Der Staat müsse schleunigst ein System schaffen, um selbst staatliche Unterstützung an die Bürgerinnen und Bürger zielgerecht und einkommensabhängig auszahlen zu können.

Dies forderte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der die Zahlungen für zu wenig zielgerichtet an die wirklich bedürftigen Haushalte hält.

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) begrüßte die Rücknahme der plötzlichen Streichung der Entgelte für dezentrale Erzeugung (vermiedene Netznutzungsentgelte, vNNE).

Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer, nannte die Preisbremsen richtig: „In den Stadtwerken erleben wir täglich verzweifelte Menschen, die ihre Strom- oder Gasrechnung nicht mehr bezahlen können.“ Ein grundsätzlicher Fehler bleibe der Abschöpfungsmechanismus zur Finanzierung der Strompreisbremse, kritisierte Liebing zugleich. Hier solle ein Reparaturgesetz dafür sorgen, dass nur tatsächlich entstandene Mehrerlöse abgeschöpft werden, auch um Investitionsmittel für den Ausbau erneuerbarer Energieanlagen zu erhalten. Er kritisierte auch, dass Betreiber von Steinkohlekraftwerken, die mit einigem Aufwand wieder ans Netz gingen, um die Versorgung zu sichern, ebenfalls in die Erlösabschöpfung einbezogen werden.

Donnerstag, 15.12.2022, 12:42 Uhr
Susanne Harmsen

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