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Das Bundeskabinett hat am 7. Mai den Gesetzentwurf zur Besonderen Ausgleichsregelung für die EEG-Novelle abgesegnet.
Mit der Neuregelung der Industrierabatte bei der EEG-Umlage wird die Zahl der antragsberechtigten Branchen auf 219 ausgeweitet. Gleichzeitig wird der Schwellenwert für die Energieintensität auf 16 % der Bruttowertschöpfung erhöht. Zudem sollen die Unternehmen einen Mindestbeitrag zahlen. Für Betriebe, die sehr viel stärker als bisher belast
Mittwoch, 7.05.2014, 12:01 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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