Bild: Eon
Nachdem die privilegierte Strommenge für energieintensive Unternehmen 2015 gesunken ist, zugleich aber die Zahl der Anträge auf die besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG gestiegen ist, müssen die Unternehmen nach Berechnungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 2015 einen höheren Finanzierungsbeitrag zur EEG-Umlage leisten.
Wie das Eschborner Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) am 17. April mitteilte, ist die privilegierte Strommenge im Industriebereich im Vergleich zum Vorjahr von rund 95,2 TWh auf nun 94,63 TWh gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Anträge auf die Anwendung der besonderen Ausgleichsregelung gestiegen. Für stromintensiv
Freitag, 17.04.2015, 16:20 Uhr
Kai Eckert
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