Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Klageverfahren von Verbrauchern gegen Preiserhöhungen der Oldenburger EWE AG lediglich eine Preiserhöhungsklausel für ungültig erklärt.
Der Bundesgerichtshof bekräftigte mit dem Urteil vom 14. Juli (Aktenzeichen VIII ZR 246/08) seine Rechtsauffassung aus anderen Verfahren, wonach eine Preisanpassungsklausel, die das im Bereich der Grundversorgung bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht unverändert in einen Sonderkundenvertrag übernimmt, uneingeschränkt wirksam ist. Eine von EWE seit 1. April 2007 verwendete An
Mittwoch, 14.07.2010, 16:52 Uhr
Peter Focht
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