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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Preiserhöhungsklausel in einem Gasliefervertrag des RWE-Konzerns für ungültig erklärt und damit – veranlasst durch den Gerichtshof der EU – seine frühere Rechtsprechung korrigiert. Juristen erwarten eine Welle von Rückforderungen.
Viele Gasversorger nutzen seit Jahren in ihren Gassonderverträgen Klauseln für Preisanpassungen, die auf das für Tarif- oder Grundversorgungskunden geltende gesetzliche Preisänderungsrecht Bezug nehmen. Die Klauseln galten als gerichtsfest, nachdem der BGH 2009 in einem Urteil festgestellt hatte, dass das im Tarifkundenverhältnis bestehende „gesetzliche Preisänderungsrecht“ unverändert
Mittwoch, 31.07.2013, 17:07 Uhr
Peter Focht
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