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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - Bürokratiemonster Preisbremse
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Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe

Bürokratiemonster Preisbremse

Die Ampelkoalition ist gespalten, darum kommt die Strompreisbremse mit einer Erlösabschöpfung daher und bremst den Ausbau der erneuerbaren Energien, statt ihn zu beflügeln.
Letztes Jahr brachte Rekordenergiepreise, vor allem durch das Versiegen der preiswerten Pipelinegaslieferungen aus Russland. Nach der Merit-Order geben die Gaskraftwerke als teuerste Erzeuger den Strompreis vor. Das hatte den Sinn, die preiswerteren Angebote von Wind- und Solaranlagen, Kohle- und Kernkraftwerken zuerst für die Stromversorgung zu nutzen. Mit den davongaloppierenden Gaspreisen aber stieg auch der Strompreis in nie dagewesene Höhen.

Die Bundesregierung sah sich gezwungen, dafür Ausgleichszahlungen zu leisten, damit Unternehmen nicht in Konkurs gehen und Haushalten nicht die Energie gesperrt werden muss wegen unbezahlbarer Rechnungen. Sofortzahlungen an Berufstätige im September, Aufstockungen für Wohngeldempfänger, Energiegeld für Rentner und Studierende sowie KfW-Hilfen für Unternehmen kamen schon 2022. Mitte Dezember verabschiedeten Bundestag und Bundesrat schließlich sogenannte Preisbremsen, die ab 2023 als Deckel wirken.

Bei der Gaspreisbremse bekommen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent/kWh garantiert. Für Wärmekunden beträgt der Preis bis zu dieser Grenze 9,5 Cent/kWh, Strom kostet 40 Cent/kWh. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der ganz normale Vertragspreis gelten, um Einsparungen anzureizen.

Für Industriekunden wird der Gaspreis auf 7 Cent/kWh, für Wärme auf 7,5 Cent/kWh netto, für Strom auf 13 Cent/kWh gedeckelt, allerdings nur für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021. Die höheren Kosten zahlt der Staat an die Versorger.

Die Entlastungen sind bis April 2024 befristet und sollen ab März 2023 greifen, mit einer rückwirkend für Januar und Februar gezahlten Entlastung für Haushalte und Unternehmen. Eine frühere Umsetzung war den Energieversorgern aus technischen Gründen nicht möglich. Überhaupt offenbart der Prozess, dass weder Staat noch Versorgungsunternehmen in der Lage sind, bedürftige Haushalte zu identifizieren und gezielt zu entlasten. Auch eine digitale Abwicklung solcher veränderter Zahlungen ist offenbar extrem schwierig. Lange gesetzliche Benachrichtigungsfristen und Vorschriften, die den Postbrief an jeden Endkunden verlangen, erwiesen sich als Hürden.

Erneuerbaren-Ausbau verlangsamt

Doch trotz aller Hilfen wird fossile Energie nie mehr so preiswert sein wie bisher. Denn Flüssigerdgas (LNG) kostet mindestens zweieinhalbmal so viel wie das bisherige Erdgas via Pipeline aus Russland. Und infolge des Krieges in der Ukraine werden auch Kohle und Erdöl nicht billiger. Umso wichtiger wäre es jetzt, schnell mehr Energie aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen. Doch gerade im Jahr des russischen Überfalls auf die Ukraine stockte der Ausbau von Windkraftanlagen und auch die Ausschreibungen für Photovoltaik fanden zu wenige Bewerber.

Eine Ursache sehen die Verbände in steigenden Preisen für die Bauteile der Anlagen. Mit dem Wiederanlaufen der Weltwirtschaft nach der Covid-19-Pandemie stiegen Nachfrage und Preise. Die Lieferketten benötigten länger als angenommen, um sich wieder zu stabilisieren. Windturbinenhersteller beklagten, dass sie fertige Aggregate nicht ausliefern konnten, weil winzige Halbleiterkomponenten fehlten. Und auch die Herstellung von Solarpaneelen, Betonsockeln für Windkraftanlagen oder Rotoren kostet Energie. Und die wurde 2022 Jahr teurer.

Deshalb genügten die Höchstwerte in den Auktionen der Bundesnetzagentur nicht mehr, argumentieren die Verbände der erneuerbaren Energien. So aber werde es nichts mit dem von der Ampelkoalition geplanten verdoppelten Ausbautempo. Immerhin erlaubt das nun verabschiedete Preisbremsengesetz der Bundesnetzagentur, in künftigen Ausschreibungen die maximalen Gebotswerte um bis zu 25 Prozent zu erhöhen. Die Branche hofft, dass die Behörde davon Gebrauch macht. Und für Genehmigungen oder Flächenausweisungen sind die Länder gefordert. Diese müssen erst allmählich die Signale wieder auf „Grün“ stellen in ihren Behörden und auch mehr Personal einstellen.

Erlösabschöpfung bremst Energiewende

Doch zusätzlich verunsichert wurde die Branche durch die Ankündigung einer Abschöpfung von übermäßigen Erlösen wegen der hohen Strompreise. Zuerst rückwirkend zum 1. September 2022, inzwischen zum 1. Dezember 2022, will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) festlegen, wie hoch die Erlöse eines Stromerzeugers sein dürfen und was abgeschöpft wird (Details der Erlösabschöpfung lesen Sie auf S. 3). Damit sollen die Kosten der staatlich reduzierten Energiepreise für die Verbraucher wenigstens teilweise gegenfinanziert werden. Das ist sicher ein berechtigtes Vorhaben, wo den Kraftwerksbetreibern tatsächlich durch die hohen Strompreise Gewinne „in den Schoß gefallen“ sind.

Allerdings ist es äußerst fragwürdig, nicht Gewinne, sondern Erlöse abzuschöpfen, beklagte beispielsweise Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW. In der Bundestagsanhörung sagte sie, die Branche sei bereit, ihren solidarischen Beitrag zu leisten. Doch „die Tiefe der Markteingriffe ist besorgniserregend“, monierte Andreae. „Gerade auf der Abschöpfungsseite brauchen wir ganz dringend ein Enddatum“, forderte sie. Dies soll jetzt Ende Juni 2023 sein, aber mit einer Verlängerungsoption bis April 2024, wenn auch die Preisbremsen enden. Keine echte Sicherheit für die Unternehmen.

 „Wir kennen Beispiele aus der Unternehmenspraxis, bei denen diese Vorgehensweise dazu führen wird, dass Anlagen mit Verlust betrieben werden müssen“, berichtete Ingbert Liebing für den Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Dies liege daran, dass entweder die Brennstoffkosten ebenfalls explodiert sind, wie zum Beispiel bei Biomasse, oder weil die Erlösobergrenze so niedrig ist, dass selbst moderate Erlöse, die bei der Investitionsentscheidung einkalkuliert wurden, abgeschöpft werden.

Die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), Simone Peter, berichtete im Bundestagsausschuss von Beispielen, dass Projekte für erneuerbare Anlagen sogar storniert wurden wegen der fehlenden Kalkulierbarkeit. Der Energieversorger Lichtblick prüft weiter eine Klage vor Gericht, weil die Erlösabschöpfung nach Meinung seines Rechtsgutachters eine „verfassungswidrige Sonderabgabe“ sei.

Lindner scheute eine Steuer

Die Abschöpfung nehme gerade der Erneuerbaren-Branche finanzielle Mittel, die in den Ausbau investiert werden könnten, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter. „Die umfassende Erlösabschöpfung trifft die Branche in einer schwierigen Zeit mit inflationsbedingt gestiegenen Kosten und einer angespannten globalen Wirtschaftslage“, kritisierte sie. Der BEE hatte unisono mit dem BDEW und VKU für eine Steuer plädiert, um übermäßige Gewinne abzuschöpfen. Das „bürokratische Monster“ der Erlösabschöpfung aus dem Bundeswirtschaftsministerium lehnen alle ab.

Sie verweisen auf die Niederlande oder Österreich, wo die Unternehmen ihre Erlöse selbst berechnen und Überschüsse abführen. Offenbar war es die Weigerung des FDP-geführten Bundesfinanzministeriums (BMF), eine Steuer zu erheben, die zur Erlösabschöpfung führt. Auf den Fluren des Bundeswirtschaftsministeriums raunte es frustriert, für Steuern sei man leider nicht zuständig. Das Geld für die Entlastung von Bürgern und Unternehmen müsse aber trotzdem wieder hereinkommen, daher das wenig praktikable Modell.

Aus dem BMF von Christian Lindner (FDP) kam als Antwort auf die E&M-Nachfrage nur der Verweis auf die EU-Richtlinie, einen „Energiekrisenbeitrag“ (EKB) zu leisten für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich. Diese soll „schonend“ umgesetzt werden. Demnach werde eine „niedrige zweistellige Zahl von Unternehmen“ den Mindestabgabesatz von 33 Prozent ihres steuerlichen Gewinns abführen müssen. Das soll etwa 1 Milliarde Euro einbringen, hieß es aus dem BMF. Das Ganze werde am Gewinn der Jahre 2018 bis 2021 bewertet und für 2022 und 2023 erhoben. Unter Ägide der EU geht es also mit der Übergewinnsteuer, nur eben nicht aus eigener Kraft für die Stromerzeuger.

Bleibt nur zu hoffen, dass 2023 ein besseres Jahr für die erneuerbaren Energieanlagen wird. Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Grüne) erinnerte am 16. Dezember bei der Bundesratssitzung zu den Preisbremsen: „Zur wirklichen Krisenbewältigung brauchen wir aber dringend viel mehr Einsparungen und erneuerbare Energien − und zwar bundesweit.“ Sonst wird Deutschland noch viele Jahre unter hohen Energiekosten leiden, die die gesamte Wirtschaft belasten.

Mittwoch, 11.01.2023, 09:19 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - Bürokratiemonster Preisbremse
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe
Bürokratiemonster Preisbremse
Die Ampelkoalition ist gespalten, darum kommt die Strompreisbremse mit einer Erlösabschöpfung daher und bremst den Ausbau der erneuerbaren Energien, statt ihn zu beflügeln.
Letztes Jahr brachte Rekordenergiepreise, vor allem durch das Versiegen der preiswerten Pipelinegaslieferungen aus Russland. Nach der Merit-Order geben die Gaskraftwerke als teuerste Erzeuger den Strompreis vor. Das hatte den Sinn, die preiswerteren Angebote von Wind- und Solaranlagen, Kohle- und Kernkraftwerken zuerst für die Stromversorgung zu nutzen. Mit den davongaloppierenden Gaspreisen aber stieg auch der Strompreis in nie dagewesene Höhen.

Die Bundesregierung sah sich gezwungen, dafür Ausgleichszahlungen zu leisten, damit Unternehmen nicht in Konkurs gehen und Haushalten nicht die Energie gesperrt werden muss wegen unbezahlbarer Rechnungen. Sofortzahlungen an Berufstätige im September, Aufstockungen für Wohngeldempfänger, Energiegeld für Rentner und Studierende sowie KfW-Hilfen für Unternehmen kamen schon 2022. Mitte Dezember verabschiedeten Bundestag und Bundesrat schließlich sogenannte Preisbremsen, die ab 2023 als Deckel wirken.

Bei der Gaspreisbremse bekommen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent/kWh garantiert. Für Wärmekunden beträgt der Preis bis zu dieser Grenze 9,5 Cent/kWh, Strom kostet 40 Cent/kWh. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der ganz normale Vertragspreis gelten, um Einsparungen anzureizen.

Für Industriekunden wird der Gaspreis auf 7 Cent/kWh, für Wärme auf 7,5 Cent/kWh netto, für Strom auf 13 Cent/kWh gedeckelt, allerdings nur für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021. Die höheren Kosten zahlt der Staat an die Versorger.

Die Entlastungen sind bis April 2024 befristet und sollen ab März 2023 greifen, mit einer rückwirkend für Januar und Februar gezahlten Entlastung für Haushalte und Unternehmen. Eine frühere Umsetzung war den Energieversorgern aus technischen Gründen nicht möglich. Überhaupt offenbart der Prozess, dass weder Staat noch Versorgungsunternehmen in der Lage sind, bedürftige Haushalte zu identifizieren und gezielt zu entlasten. Auch eine digitale Abwicklung solcher veränderter Zahlungen ist offenbar extrem schwierig. Lange gesetzliche Benachrichtigungsfristen und Vorschriften, die den Postbrief an jeden Endkunden verlangen, erwiesen sich als Hürden.

Erneuerbaren-Ausbau verlangsamt

Doch trotz aller Hilfen wird fossile Energie nie mehr so preiswert sein wie bisher. Denn Flüssigerdgas (LNG) kostet mindestens zweieinhalbmal so viel wie das bisherige Erdgas via Pipeline aus Russland. Und infolge des Krieges in der Ukraine werden auch Kohle und Erdöl nicht billiger. Umso wichtiger wäre es jetzt, schnell mehr Energie aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen. Doch gerade im Jahr des russischen Überfalls auf die Ukraine stockte der Ausbau von Windkraftanlagen und auch die Ausschreibungen für Photovoltaik fanden zu wenige Bewerber.

Eine Ursache sehen die Verbände in steigenden Preisen für die Bauteile der Anlagen. Mit dem Wiederanlaufen der Weltwirtschaft nach der Covid-19-Pandemie stiegen Nachfrage und Preise. Die Lieferketten benötigten länger als angenommen, um sich wieder zu stabilisieren. Windturbinenhersteller beklagten, dass sie fertige Aggregate nicht ausliefern konnten, weil winzige Halbleiterkomponenten fehlten. Und auch die Herstellung von Solarpaneelen, Betonsockeln für Windkraftanlagen oder Rotoren kostet Energie. Und die wurde 2022 Jahr teurer.

Deshalb genügten die Höchstwerte in den Auktionen der Bundesnetzagentur nicht mehr, argumentieren die Verbände der erneuerbaren Energien. So aber werde es nichts mit dem von der Ampelkoalition geplanten verdoppelten Ausbautempo. Immerhin erlaubt das nun verabschiedete Preisbremsengesetz der Bundesnetzagentur, in künftigen Ausschreibungen die maximalen Gebotswerte um bis zu 25 Prozent zu erhöhen. Die Branche hofft, dass die Behörde davon Gebrauch macht. Und für Genehmigungen oder Flächenausweisungen sind die Länder gefordert. Diese müssen erst allmählich die Signale wieder auf „Grün“ stellen in ihren Behörden und auch mehr Personal einstellen.

Erlösabschöpfung bremst Energiewende

Doch zusätzlich verunsichert wurde die Branche durch die Ankündigung einer Abschöpfung von übermäßigen Erlösen wegen der hohen Strompreise. Zuerst rückwirkend zum 1. September 2022, inzwischen zum 1. Dezember 2022, will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) festlegen, wie hoch die Erlöse eines Stromerzeugers sein dürfen und was abgeschöpft wird (Details der Erlösabschöpfung lesen Sie auf S. 3). Damit sollen die Kosten der staatlich reduzierten Energiepreise für die Verbraucher wenigstens teilweise gegenfinanziert werden. Das ist sicher ein berechtigtes Vorhaben, wo den Kraftwerksbetreibern tatsächlich durch die hohen Strompreise Gewinne „in den Schoß gefallen“ sind.

Allerdings ist es äußerst fragwürdig, nicht Gewinne, sondern Erlöse abzuschöpfen, beklagte beispielsweise Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW. In der Bundestagsanhörung sagte sie, die Branche sei bereit, ihren solidarischen Beitrag zu leisten. Doch „die Tiefe der Markteingriffe ist besorgniserregend“, monierte Andreae. „Gerade auf der Abschöpfungsseite brauchen wir ganz dringend ein Enddatum“, forderte sie. Dies soll jetzt Ende Juni 2023 sein, aber mit einer Verlängerungsoption bis April 2024, wenn auch die Preisbremsen enden. Keine echte Sicherheit für die Unternehmen.

 „Wir kennen Beispiele aus der Unternehmenspraxis, bei denen diese Vorgehensweise dazu führen wird, dass Anlagen mit Verlust betrieben werden müssen“, berichtete Ingbert Liebing für den Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Dies liege daran, dass entweder die Brennstoffkosten ebenfalls explodiert sind, wie zum Beispiel bei Biomasse, oder weil die Erlösobergrenze so niedrig ist, dass selbst moderate Erlöse, die bei der Investitionsentscheidung einkalkuliert wurden, abgeschöpft werden.

Die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), Simone Peter, berichtete im Bundestagsausschuss von Beispielen, dass Projekte für erneuerbare Anlagen sogar storniert wurden wegen der fehlenden Kalkulierbarkeit. Der Energieversorger Lichtblick prüft weiter eine Klage vor Gericht, weil die Erlösabschöpfung nach Meinung seines Rechtsgutachters eine „verfassungswidrige Sonderabgabe“ sei.

Lindner scheute eine Steuer

Die Abschöpfung nehme gerade der Erneuerbaren-Branche finanzielle Mittel, die in den Ausbau investiert werden könnten, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter. „Die umfassende Erlösabschöpfung trifft die Branche in einer schwierigen Zeit mit inflationsbedingt gestiegenen Kosten und einer angespannten globalen Wirtschaftslage“, kritisierte sie. Der BEE hatte unisono mit dem BDEW und VKU für eine Steuer plädiert, um übermäßige Gewinne abzuschöpfen. Das „bürokratische Monster“ der Erlösabschöpfung aus dem Bundeswirtschaftsministerium lehnen alle ab.

Sie verweisen auf die Niederlande oder Österreich, wo die Unternehmen ihre Erlöse selbst berechnen und Überschüsse abführen. Offenbar war es die Weigerung des FDP-geführten Bundesfinanzministeriums (BMF), eine Steuer zu erheben, die zur Erlösabschöpfung führt. Auf den Fluren des Bundeswirtschaftsministeriums raunte es frustriert, für Steuern sei man leider nicht zuständig. Das Geld für die Entlastung von Bürgern und Unternehmen müsse aber trotzdem wieder hereinkommen, daher das wenig praktikable Modell.

Aus dem BMF von Christian Lindner (FDP) kam als Antwort auf die E&M-Nachfrage nur der Verweis auf die EU-Richtlinie, einen „Energiekrisenbeitrag“ (EKB) zu leisten für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich. Diese soll „schonend“ umgesetzt werden. Demnach werde eine „niedrige zweistellige Zahl von Unternehmen“ den Mindestabgabesatz von 33 Prozent ihres steuerlichen Gewinns abführen müssen. Das soll etwa 1 Milliarde Euro einbringen, hieß es aus dem BMF. Das Ganze werde am Gewinn der Jahre 2018 bis 2021 bewertet und für 2022 und 2023 erhoben. Unter Ägide der EU geht es also mit der Übergewinnsteuer, nur eben nicht aus eigener Kraft für die Stromerzeuger.

Bleibt nur zu hoffen, dass 2023 ein besseres Jahr für die erneuerbaren Energieanlagen wird. Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Grüne) erinnerte am 16. Dezember bei der Bundesratssitzung zu den Preisbremsen: „Zur wirklichen Krisenbewältigung brauchen wir aber dringend viel mehr Einsparungen und erneuerbare Energien − und zwar bundesweit.“ Sonst wird Deutschland noch viele Jahre unter hohen Energiekosten leiden, die die gesamte Wirtschaft belasten.

Mittwoch, 11.01.2023, 09:19 Uhr
Susanne Harmsen

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