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Energie & Management > IT - BSI-Portal zur NIS-2-Registrierung freigeschaltet
Quelle: Fotolia / Sergey Nivens
IT

BSI-Portal zur NIS-2-Registrierung freigeschaltet

Rund 29.500 Unternehmen und Institutionen in Deutschland müssen sich seit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes registrieren. Das Online-Portal dafür ist ab sofort freigeschaltet.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) teilte am 6. Januar mit, dass sein Portal zur Registrierung geöffnet ist. Hier müssen sich rund 29.500 Unternehmen in Deutschland und Institutionen der Bundesverwaltung eintragen, die unter das NIS-2-Umsetzungsgesetz fallen. Nach Registrierung sind sie auch verpflichtet, dort erhebliche Sicherheitsvorfälle zu melden. 

Der Registrierungsprozess ist zweistufig: Zunächst muss eine Anmeldung beim digitalen Dienst „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) erfolgen, dann eine Registrierung im neu entwickelten BSI-Portal. BSI-Präsidentin Claudia Plattner erläutert: „NIS-2 ist ein Gamechanger für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes.“ Die neue Gesetzgebung sorge dafür, dass wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sowie die gesamte Bundesverwaltung ihre Cyberresilienz effektiv und effizient stärken.

Das BSI-Portal soll als One-Stop-Shop diesen und weitere Prozesse komfortabel und unbürokratisch gestalten, so Plattner. „Es wird kontinuierlich und im Austausch mit den Nutzenden weiterentwickelt“, verspricht sie. Das BSI-Portal soll den sicheren und zielgerichteten Austausch relevanter Cybersicherheitsinformationen zwischen Unternehmen, Behörden und Institutionen erleichtern.

Cloud-Struktur als Basis

Das BSI-Portal basiert auf einer Cloud-Infrastruktur von Amazon Web Services und werde sukzessiv zu einer Informations- und Austauschplattform mit Echtzeit-Daten und aktuellen Analysen für schnelle Reaktionsmöglichkeiten ausgebaut. Dadurch trägt es laut BSI dazu bei, Cybergefahren zu erkennen, bevor sie Schaden anrichten. Im Portal erhalten registrierte Unternehmen und Institutionen ab sofort Informationen zu den gesetzlichen Pflichten, die für sie mit dem BSI-Gesetz einhergehen.
 

So müssen Unternehmen, die unter die Regulierung fallen, eine Risikoanalyse durchführen, anschließend angemessene Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und dokumentieren. Hierfür bietet das Portal gebündelte Informationen und Hilfestellungen. Im BSI-Portal werden zudem die Tageslageberichte und IT-Sicherheitsmitteilungen des BSI bereitgestellt. Auch Schwachstellen und Sicherheitslücken können dem BSI über das Portal gemeldet werden – dies ist auch anonym und ohne Registrierung möglich.

Kooperationsangebote für Cybersicherheit

Darüber hinaus können sich interessierte Unternehmen und Institutionen über das BSI-Portal der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) anschließen. Das IT-Sicherheits-Netzwerk unter dem Dach des BSI bietet seinen derzeit knapp 9.000 Mitgliedern vielfältige Formate zum Wissens- und Erfahrungsaustausch. Die Mitgliedschaft in der ACS ist kostenlos.

Auch in der „Unabhängigen Partnerschaft KRITIS“ (UP KRITIS) arbeiten Wirtschaft und staatliche Stellen in zahlreichen Arbeitsgruppen zu Cybersicherheit und physischer Sicherheit zusammen. In der UP KRITIS können sich ab sofort Vertreterinnen und Vertreter der meisten unter die NIS-2-Richtlinie fallenden Einrichtungen engagieren.

Auf seiner Website stellt das BSI ein NIS-2-Starterpaket mit Klick-Anleitungen für die Registrierung und Meldung im BSI-Portal bereit.

Darüber hinaus informiert das BSI unter dem Motto #nis2know am 8. und 20. Januar sowie 3. Februar in Kick-off-Webinaren zum neuen Cybersicherheitsgesetz. Darin enthalten sind eine Demonstration des BSI-Portals sowie einer Anleitung zur NIS-2-Betroffenheitsprüfung. Interessierte können sich über ein Online-Formular zu den Webinaren anmelden.

Das BSI-Portal Cybersicherheit steht im Internet bereit.

Dienstag, 6.01.2026, 14:11 Uhr
Susanne Harmsen
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BSI-Portal zur NIS-2-Registrierung freigeschaltet
Rund 29.500 Unternehmen und Institutionen in Deutschland müssen sich seit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes registrieren. Das Online-Portal dafür ist ab sofort freigeschaltet.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) teilte am 6. Januar mit, dass sein Portal zur Registrierung geöffnet ist. Hier müssen sich rund 29.500 Unternehmen in Deutschland und Institutionen der Bundesverwaltung eintragen, die unter das NIS-2-Umsetzungsgesetz fallen. Nach Registrierung sind sie auch verpflichtet, dort erhebliche Sicherheitsvorfälle zu melden. 

Der Registrierungsprozess ist zweistufig: Zunächst muss eine Anmeldung beim digitalen Dienst „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) erfolgen, dann eine Registrierung im neu entwickelten BSI-Portal. BSI-Präsidentin Claudia Plattner erläutert: „NIS-2 ist ein Gamechanger für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes.“ Die neue Gesetzgebung sorge dafür, dass wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sowie die gesamte Bundesverwaltung ihre Cyberresilienz effektiv und effizient stärken.

Das BSI-Portal soll als One-Stop-Shop diesen und weitere Prozesse komfortabel und unbürokratisch gestalten, so Plattner. „Es wird kontinuierlich und im Austausch mit den Nutzenden weiterentwickelt“, verspricht sie. Das BSI-Portal soll den sicheren und zielgerichteten Austausch relevanter Cybersicherheitsinformationen zwischen Unternehmen, Behörden und Institutionen erleichtern.

Cloud-Struktur als Basis

Das BSI-Portal basiert auf einer Cloud-Infrastruktur von Amazon Web Services und werde sukzessiv zu einer Informations- und Austauschplattform mit Echtzeit-Daten und aktuellen Analysen für schnelle Reaktionsmöglichkeiten ausgebaut. Dadurch trägt es laut BSI dazu bei, Cybergefahren zu erkennen, bevor sie Schaden anrichten. Im Portal erhalten registrierte Unternehmen und Institutionen ab sofort Informationen zu den gesetzlichen Pflichten, die für sie mit dem BSI-Gesetz einhergehen.
 

So müssen Unternehmen, die unter die Regulierung fallen, eine Risikoanalyse durchführen, anschließend angemessene Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und dokumentieren. Hierfür bietet das Portal gebündelte Informationen und Hilfestellungen. Im BSI-Portal werden zudem die Tageslageberichte und IT-Sicherheitsmitteilungen des BSI bereitgestellt. Auch Schwachstellen und Sicherheitslücken können dem BSI über das Portal gemeldet werden – dies ist auch anonym und ohne Registrierung möglich.

Kooperationsangebote für Cybersicherheit

Darüber hinaus können sich interessierte Unternehmen und Institutionen über das BSI-Portal der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) anschließen. Das IT-Sicherheits-Netzwerk unter dem Dach des BSI bietet seinen derzeit knapp 9.000 Mitgliedern vielfältige Formate zum Wissens- und Erfahrungsaustausch. Die Mitgliedschaft in der ACS ist kostenlos.

Auch in der „Unabhängigen Partnerschaft KRITIS“ (UP KRITIS) arbeiten Wirtschaft und staatliche Stellen in zahlreichen Arbeitsgruppen zu Cybersicherheit und physischer Sicherheit zusammen. In der UP KRITIS können sich ab sofort Vertreterinnen und Vertreter der meisten unter die NIS-2-Richtlinie fallenden Einrichtungen engagieren.

Auf seiner Website stellt das BSI ein NIS-2-Starterpaket mit Klick-Anleitungen für die Registrierung und Meldung im BSI-Portal bereit.

Darüber hinaus informiert das BSI unter dem Motto #nis2know am 8. und 20. Januar sowie 3. Februar in Kick-off-Webinaren zum neuen Cybersicherheitsgesetz. Darin enthalten sind eine Demonstration des BSI-Portals sowie einer Anleitung zur NIS-2-Betroffenheitsprüfung. Interessierte können sich über ein Online-Formular zu den Webinaren anmelden.

Das BSI-Portal Cybersicherheit steht im Internet bereit.

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Susanne Harmsen

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