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Energie & Management > Kohlekraftwerke - Brüssel untersucht vorgezogenen Kohleausstieg
Quelle: Pixabay / Benita Welter
Kohlekraftwerke

Brüssel untersucht vorgezogenen Kohleausstieg

Die EU-Kommission prüft eine Vereinbarung des Bundes und des Landes NRW mit dem Energiekonzern RWE beihilferechtlich. Es geht um den vorgezogenen Ausstieg aus der Kohleverstromung.
Die Kommission hatte bereits im März 2021 eine Untersuchung eingeleitet. Dabei geht es darum, ob und in welchem Umfang die Entschädigungen, die RWE und die ostdeutsche Leag für die bis 2038 vorgesehene Stilllegung ihrer Braunkohlekraftwerke erhalten, eine staatliche Beihilfe darstellen und ob sie mit den Beihilfevorschriften der EU vereinbar sind.

In Brüssel gibt es Zweifel, ob die Ausgleichszahlungen für entgangene Gewinne und die Sanierungskosten der Tagebaugebiete nicht etwas zu üppig ausfallen. Diese Untersuchung soll jetzt ausgeweitet werden, nachdem die Bundesregierung eine zusätzliche Vereinbarung mit RWE angemeldet hat. Damit soll der Ausstieg aus der Braunkohle im Rheinland auf 2030 vorgezogen werden (wir berichteten).
 
 
Der Bund, das Land NRW und RWE haben sich in einer zusätzlichen Vereinbarung darauf verständigt, dass RWE zwei Standorte länger nutzen darf, als im Rahmen des gesetzlichen Kohleausstiegs vorgesehen. Im Gegenzug wird die Schließung der drei verbliebenen Standorte auf 2030 vorgezogen. Die ursprünglich vorgesehene Ausgleichszahlung von 2,6 Milliarden Euro bleibt dabei unverändert.

Die Bundesregierung hat in Brüssel aber eine neue Berechnung der entgangenen Gewinne vorgelegt, um die Höhe der Ausgleichszahlung zu rechtfertigen. Aufgrund der vorliegenden Informationen gehe man davon aus, dass der Ausgleich für RWE weiter eine staatliche Beihilfe darstelle, teilte die Kommission in Brüssel mit. Man werde jetzt prüfen, ob die Beihilfe verhältnismäßig sei und ob die bestehenden Bedenken ausgeräumt würden.

Donnerstag, 2.03.2023, 15:02 Uhr
Tom Weingärtner
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Brüssel untersucht vorgezogenen Kohleausstieg
Die EU-Kommission prüft eine Vereinbarung des Bundes und des Landes NRW mit dem Energiekonzern RWE beihilferechtlich. Es geht um den vorgezogenen Ausstieg aus der Kohleverstromung.
Die Kommission hatte bereits im März 2021 eine Untersuchung eingeleitet. Dabei geht es darum, ob und in welchem Umfang die Entschädigungen, die RWE und die ostdeutsche Leag für die bis 2038 vorgesehene Stilllegung ihrer Braunkohlekraftwerke erhalten, eine staatliche Beihilfe darstellen und ob sie mit den Beihilfevorschriften der EU vereinbar sind.

In Brüssel gibt es Zweifel, ob die Ausgleichszahlungen für entgangene Gewinne und die Sanierungskosten der Tagebaugebiete nicht etwas zu üppig ausfallen. Diese Untersuchung soll jetzt ausgeweitet werden, nachdem die Bundesregierung eine zusätzliche Vereinbarung mit RWE angemeldet hat. Damit soll der Ausstieg aus der Braunkohle im Rheinland auf 2030 vorgezogen werden (wir berichteten).
 
 
Der Bund, das Land NRW und RWE haben sich in einer zusätzlichen Vereinbarung darauf verständigt, dass RWE zwei Standorte länger nutzen darf, als im Rahmen des gesetzlichen Kohleausstiegs vorgesehen. Im Gegenzug wird die Schließung der drei verbliebenen Standorte auf 2030 vorgezogen. Die ursprünglich vorgesehene Ausgleichszahlung von 2,6 Milliarden Euro bleibt dabei unverändert.

Die Bundesregierung hat in Brüssel aber eine neue Berechnung der entgangenen Gewinne vorgelegt, um die Höhe der Ausgleichszahlung zu rechtfertigen. Aufgrund der vorliegenden Informationen gehe man davon aus, dass der Ausgleich für RWE weiter eine staatliche Beihilfe darstelle, teilte die Kommission in Brüssel mit. Man werde jetzt prüfen, ob die Beihilfe verhältnismäßig sei und ob die bestehenden Bedenken ausgeräumt würden.

Donnerstag, 2.03.2023, 15:02 Uhr
Tom Weingärtner

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