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Energie & Management > Emissionen - EU verschärft ihren Energiespar-Kurs
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Emissionen

EU verschärft ihren Energiespar-Kurs

Die EU will ihren Energieverbrauch bis 2030 gegenüber den geltenden Prognosen um 11,7 Prozent reduzieren. Die Mitgliedsstaaten können selbst bestimmen, wie sie das Ziel erreichen.
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlamentes und des Ministerrates verständigten sich in der Nacht zum 10. März darauf, die Einsparziele weiter zu verschärfen. Die Vereinbarung legt ein EU-Energieeffizienzziel von 11,7 Prozent für 2030 fest. Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) wird angepasst.

Der Wert entspricht einer Obergrenze des Endenergieverbrauchs der EU von 763 Millionen Tonnen Öläquivalent und von 993 Millionen Tonnen Öläquivalent für den Primärverbrauch. Der Endenergieverbrauch stellt die von den Endverbrauchern verbrauchte Energie dar, während der Primärenergieverbrauch auch das umfasst, was für die Erzeugung und Bereitstellung von Energie verwendet wird. Das Einsparziel für den Endverbrauch ist für alle EU-Staaten gemeinsam verbindlich, nicht jedoch der anvisierte Bedarf an Primärenergie.

Die Mitgliedsstaaten müssen für die nächsten sieben Jahre steigende, jährliche Einsparziele festlegen und in ihre nationalen Energie- und Klimapläne integrieren. Im europäischen Durchschnitt sollen die Einsparungen beim Endverbrauch 2024 mindestens 1,3 Prozent erreichen, gegenüber dem derzeitigen Niveau von 0,8 Prozent. 2030 müssen es 1,9 Prozent sein.

Eine „robuste“ Kontrolle durch die EU-Kommission soll dafür sorgen, dass die Mitgliedsstaaten ihren Verpflichtungen auch nachkommen. Wenn die nationalen Beiträge zum kollektiven Einsparziel nicht ausreichen, kann die Kommission einzelne Mitgliedsstaaten auffordern, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Alle Maßnahmen, die aufgrund der geltenden und der novellierten Gebäuderichtlinie und im Rahmen des Emissionshandels I und II ergriffen werden, können auf die Einsparziele angerechnet werden.

Der öffentliche Sektor muss mit gutem Beispiel vorangehen und seinen Energieverbrauch um 1,9 Prozent pro Jahr reduzieren. 3 Prozent der öffentlichen Gebäude (in Quadratmeter) müssen jedes Jahr energetisch saniert werden. Das hatten die Mitgliedsstaaten wegen der hohen Kosten bislang immer abgelehnt. Außerdem werden neue Anforderungen an die Effizienz von Fernwärme-Systemen festgelegt.

Der Kompromiss sei ein weiterer, wichtiger Schritt zur Umsetzung des europäischen Klimapaktes, erklärte die EU-Kommission am 10. März in Brüssel: „Zum ersten Mal verleihen wir dem Grundsatz ‚Vorrang für Effizienz‘ Gesetzeskraft und verpflichten die Mitgliedsstaaten, die Energieeffizienz bei allen politischen Erwägungen, Planungen und Investitionen zu berücksichtigen.“ Unternehmen würden wirkungsvoller bei der Einsparung von Energie unterstützt und der öffentlichen Sektor müsse bei der Verbesserung der Energieeffizienz besondere Verantwortung übernehmen.

Die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus, die an den Verhandlungen beteiligt war, begrüßte die Einigung als einen „riesigen Erfolg“, auch wenn sich ihre Fraktion noch ambitioniertere Ziele gewünscht hätte: „Wer trödelt, bekommt jetzt Hausaufgaben.“

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) erwartet von der Bundesregierung jetzt die Vorlage eines deutschen Energieeffizienzgesetzes. Nachdem Deutschland seine Einsparziele in der Vergangenheit nicht erreicht habe, sagte Deneff-Geschäftsführer Christian Noll, es führten an „verbindlichen, nationalen Einsparzielen und zielorientierten Maßnahmen“ kein Weg mehr vorbei.

Die Energie-Effizienz-Richtlinie ist Teil des Klimapaktes „Fit for 55“, mit dem die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2020 um 57 Prozent reduzieren will. Sie muss jetzt noch vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat verabschiedet werden.

Freitag, 10.03.2023, 13:33 Uhr
Tom Weingärtner
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Emissionen
EU verschärft ihren Energiespar-Kurs
Die EU will ihren Energieverbrauch bis 2030 gegenüber den geltenden Prognosen um 11,7 Prozent reduzieren. Die Mitgliedsstaaten können selbst bestimmen, wie sie das Ziel erreichen.
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlamentes und des Ministerrates verständigten sich in der Nacht zum 10. März darauf, die Einsparziele weiter zu verschärfen. Die Vereinbarung legt ein EU-Energieeffizienzziel von 11,7 Prozent für 2030 fest. Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) wird angepasst.

Der Wert entspricht einer Obergrenze des Endenergieverbrauchs der EU von 763 Millionen Tonnen Öläquivalent und von 993 Millionen Tonnen Öläquivalent für den Primärverbrauch. Der Endenergieverbrauch stellt die von den Endverbrauchern verbrauchte Energie dar, während der Primärenergieverbrauch auch das umfasst, was für die Erzeugung und Bereitstellung von Energie verwendet wird. Das Einsparziel für den Endverbrauch ist für alle EU-Staaten gemeinsam verbindlich, nicht jedoch der anvisierte Bedarf an Primärenergie.

Die Mitgliedsstaaten müssen für die nächsten sieben Jahre steigende, jährliche Einsparziele festlegen und in ihre nationalen Energie- und Klimapläne integrieren. Im europäischen Durchschnitt sollen die Einsparungen beim Endverbrauch 2024 mindestens 1,3 Prozent erreichen, gegenüber dem derzeitigen Niveau von 0,8 Prozent. 2030 müssen es 1,9 Prozent sein.

Eine „robuste“ Kontrolle durch die EU-Kommission soll dafür sorgen, dass die Mitgliedsstaaten ihren Verpflichtungen auch nachkommen. Wenn die nationalen Beiträge zum kollektiven Einsparziel nicht ausreichen, kann die Kommission einzelne Mitgliedsstaaten auffordern, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Alle Maßnahmen, die aufgrund der geltenden und der novellierten Gebäuderichtlinie und im Rahmen des Emissionshandels I und II ergriffen werden, können auf die Einsparziele angerechnet werden.

Der öffentliche Sektor muss mit gutem Beispiel vorangehen und seinen Energieverbrauch um 1,9 Prozent pro Jahr reduzieren. 3 Prozent der öffentlichen Gebäude (in Quadratmeter) müssen jedes Jahr energetisch saniert werden. Das hatten die Mitgliedsstaaten wegen der hohen Kosten bislang immer abgelehnt. Außerdem werden neue Anforderungen an die Effizienz von Fernwärme-Systemen festgelegt.

Der Kompromiss sei ein weiterer, wichtiger Schritt zur Umsetzung des europäischen Klimapaktes, erklärte die EU-Kommission am 10. März in Brüssel: „Zum ersten Mal verleihen wir dem Grundsatz ‚Vorrang für Effizienz‘ Gesetzeskraft und verpflichten die Mitgliedsstaaten, die Energieeffizienz bei allen politischen Erwägungen, Planungen und Investitionen zu berücksichtigen.“ Unternehmen würden wirkungsvoller bei der Einsparung von Energie unterstützt und der öffentlichen Sektor müsse bei der Verbesserung der Energieeffizienz besondere Verantwortung übernehmen.

Die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus, die an den Verhandlungen beteiligt war, begrüßte die Einigung als einen „riesigen Erfolg“, auch wenn sich ihre Fraktion noch ambitioniertere Ziele gewünscht hätte: „Wer trödelt, bekommt jetzt Hausaufgaben.“

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) erwartet von der Bundesregierung jetzt die Vorlage eines deutschen Energieeffizienzgesetzes. Nachdem Deutschland seine Einsparziele in der Vergangenheit nicht erreicht habe, sagte Deneff-Geschäftsführer Christian Noll, es führten an „verbindlichen, nationalen Einsparzielen und zielorientierten Maßnahmen“ kein Weg mehr vorbei.

Die Energie-Effizienz-Richtlinie ist Teil des Klimapaktes „Fit for 55“, mit dem die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2020 um 57 Prozent reduzieren will. Sie muss jetzt noch vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat verabschiedet werden.

Freitag, 10.03.2023, 13:33 Uhr
Tom Weingärtner

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