E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Politik - Branchenverbände begrüßen Entlastungspaket
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
Politik

Branchenverbände begrüßen Entlastungspaket

In ersten Reaktionen äußern sich Branchenverbände weitgehend positiv über das neue Entlastungspakte. Es gibt jedoch auch Kritik.
Der Hauptkritikpunkt von Branchenvertretern am dritten Entlastungspaket, das die Ampelkoalition am 4. September vorgestellt hat: Vieles bleibt noch zu vage.So hält der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) das Entlastungsvolumen von 65 Mrd. Euro zur Stützung von Wirtschaft und Privathaushalten für “richtig und absolut notwendig”. Inbesondere der Mechanismus zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen und die daraus finanzierte Preisbremse sei aber noch konkretisierungsbedürftig. Auch die Beteiligung des Bundes an einem Schutzschirm für die Stadtwerke sei notwendig, damit die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen gelingen könne, so Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt das Paket grundsätzlich. Positiv sei insbesondere, dass die Koalition die Ausweitung des KfW-Programms spezifisch auf Elektrizitätsmärkte angekündigt habe, hieß es in einer Mitteilung des Verbandes. Die Energieversorger bräuchten angesichts der enorm gestiegenen Energiepreise ausreichend Liquiditätsunterstützung, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Befristete Erleichterungen sollten außerdem bei der Sicherheitenhinterlegung gelten.

Kerstin Andrae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, forderte aber deutlich höhere Ausgaben für in den Ausbau der erneuerbaren Energien und die entsprechende Infrastruktur. “Wir können uns mittel- und langfristig nur aus dieser Krise herausinvestieren.” Die Investitionen in die Energiewende dürften durch eine Übergewinnsteuer nicht vermindert werden.

Vor einer unangemessenen Belastung der Erneuerbaren-Branche warnt auch der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE): Man dürfe jetzt “nicht das Kind Erneuerbare mit dem Bade Kostensenkung ausschütten”, so BEE-Präsidentin Simone Peter. Dass eine europäische Lösung für eine Strompreisdeckelung in der Krise gesucht werden solle, sei aufgrund der negativen Erfahrungen mit nationalen Eingriffen grundsätzlich zu begrüßen. Kritik an der geplanten Übergewinnsteuer kam darüber hinaus aus dem arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW). So sagte IW-Direktor Michael Hüther der Rheinischen Post: “Die Besteuerung der Zufallsgewinne bleibt ebenso unkalkulierbar wie die daraus folgende Entlastung der Stromkunden”. 
 

Die im Entlastungspaket geplanten Änderungen

Zufallsgewinnabschöpfung, Strompreisbremse, CO2-Preis, Gasumlage
  • Möglichst auf europäischer Ebene sollen Möglichkeiten geschaffen werden, Zufallsgewinne von Energieunternehmen abzuschöpfen, die in der aktuellen Marktlage aufgrund des europäischen Strommarktdesigns deutlich über die üblichen Renditen hinaus gehen. In Deutschland könnte dabei auf die Infrastruktur der EEG-Umlage aufgebaut werden, heißt es im Ergebnis des Koalitionsausschusses
  • Privathaushalten, kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Versorgertarif soll “eine gewisse Menge” Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden (Basisverbrauch).
  • Die Stromnetzentgelte sollen aus den abgeschöpften Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst werden. Das soll eine Erhöhung der Netzentgelte aufgrund der gestiegenen Gaspreise und der dadurch steigenden Redispatch-Kosten verhindern.
  • Die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro/Tonne im Brennstoffemissionshandel soll um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben werden.
  • Befristet bis Ende März 2024 soll als Ausgleich für die Gasumlage für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten

    Unternehmenshilfen
  • Energieintensive Unternehmen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können, sollen Unterstützung erhalten
  • Unternehmen sollen bei Investitionen in Effzienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden
  • bestehende Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert
  • erweitert werden sollen
    • Die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität,
    • das Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung von besonders energie-und handelsintensiven Unternehmen,
    • das Margining-Finanzierungsinstrument, mit dem die Liquidität von Unternehmen sichergestellt wird, die an Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln
    • im begründeten Einzelfall die Unterstützung von Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung durch Eigenkapitalmaßnahmen
  • Das 100-Mrd.-Euro-Programm der KfW, das Liquidität in den Terminmärkten für Gas sicherstellen soll, soll spezifisch auf Elektrizitätsmärkte ausgedehnt werden und ermöglichen, zusätzliches zukünftiges Produktionsvolumen schon heute an die Märkte zu bringen und damit die Preise und die Schwankungsbreiten der Preise zu reduzieren. Die Bundesregierung will prüfen, inwieweit zukunftsfähige Unternehmen stabilisiert werden können, die aufgrund von Gasmangellage bzw. nicht tragfähigerEnergiepreise temporär ihre Produktion einstellen müssen
  • Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld sollen über den 31. September 2022 hinaus verlängert werden
  • Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, sollten ihre Geschäftsmodelle anpassen können. Daher wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt.
 

Montag, 5.09.2022, 16:41 Uhr
Katia Meyer-Tien
Energie & Management > Politik - Branchenverbände begrüßen Entlastungspaket
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
Politik
Branchenverbände begrüßen Entlastungspaket
In ersten Reaktionen äußern sich Branchenverbände weitgehend positiv über das neue Entlastungspakte. Es gibt jedoch auch Kritik.
Der Hauptkritikpunkt von Branchenvertretern am dritten Entlastungspaket, das die Ampelkoalition am 4. September vorgestellt hat: Vieles bleibt noch zu vage.So hält der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) das Entlastungsvolumen von 65 Mrd. Euro zur Stützung von Wirtschaft und Privathaushalten für “richtig und absolut notwendig”. Inbesondere der Mechanismus zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen und die daraus finanzierte Preisbremse sei aber noch konkretisierungsbedürftig. Auch die Beteiligung des Bundes an einem Schutzschirm für die Stadtwerke sei notwendig, damit die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen gelingen könne, so Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt das Paket grundsätzlich. Positiv sei insbesondere, dass die Koalition die Ausweitung des KfW-Programms spezifisch auf Elektrizitätsmärkte angekündigt habe, hieß es in einer Mitteilung des Verbandes. Die Energieversorger bräuchten angesichts der enorm gestiegenen Energiepreise ausreichend Liquiditätsunterstützung, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Befristete Erleichterungen sollten außerdem bei der Sicherheitenhinterlegung gelten.

Kerstin Andrae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, forderte aber deutlich höhere Ausgaben für in den Ausbau der erneuerbaren Energien und die entsprechende Infrastruktur. “Wir können uns mittel- und langfristig nur aus dieser Krise herausinvestieren.” Die Investitionen in die Energiewende dürften durch eine Übergewinnsteuer nicht vermindert werden.

Vor einer unangemessenen Belastung der Erneuerbaren-Branche warnt auch der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE): Man dürfe jetzt “nicht das Kind Erneuerbare mit dem Bade Kostensenkung ausschütten”, so BEE-Präsidentin Simone Peter. Dass eine europäische Lösung für eine Strompreisdeckelung in der Krise gesucht werden solle, sei aufgrund der negativen Erfahrungen mit nationalen Eingriffen grundsätzlich zu begrüßen. Kritik an der geplanten Übergewinnsteuer kam darüber hinaus aus dem arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW). So sagte IW-Direktor Michael Hüther der Rheinischen Post: “Die Besteuerung der Zufallsgewinne bleibt ebenso unkalkulierbar wie die daraus folgende Entlastung der Stromkunden”. 
 

Die im Entlastungspaket geplanten Änderungen

Zufallsgewinnabschöpfung, Strompreisbremse, CO2-Preis, Gasumlage
  • Möglichst auf europäischer Ebene sollen Möglichkeiten geschaffen werden, Zufallsgewinne von Energieunternehmen abzuschöpfen, die in der aktuellen Marktlage aufgrund des europäischen Strommarktdesigns deutlich über die üblichen Renditen hinaus gehen. In Deutschland könnte dabei auf die Infrastruktur der EEG-Umlage aufgebaut werden, heißt es im Ergebnis des Koalitionsausschusses
  • Privathaushalten, kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Versorgertarif soll “eine gewisse Menge” Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden (Basisverbrauch).
  • Die Stromnetzentgelte sollen aus den abgeschöpften Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst werden. Das soll eine Erhöhung der Netzentgelte aufgrund der gestiegenen Gaspreise und der dadurch steigenden Redispatch-Kosten verhindern.
  • Die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro/Tonne im Brennstoffemissionshandel soll um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben werden.
  • Befristet bis Ende März 2024 soll als Ausgleich für die Gasumlage für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten

    Unternehmenshilfen
  • Energieintensive Unternehmen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können, sollen Unterstützung erhalten
  • Unternehmen sollen bei Investitionen in Effzienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden
  • bestehende Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert
  • erweitert werden sollen
    • Die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität,
    • das Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung von besonders energie-und handelsintensiven Unternehmen,
    • das Margining-Finanzierungsinstrument, mit dem die Liquidität von Unternehmen sichergestellt wird, die an Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln
    • im begründeten Einzelfall die Unterstützung von Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung durch Eigenkapitalmaßnahmen
  • Das 100-Mrd.-Euro-Programm der KfW, das Liquidität in den Terminmärkten für Gas sicherstellen soll, soll spezifisch auf Elektrizitätsmärkte ausgedehnt werden und ermöglichen, zusätzliches zukünftiges Produktionsvolumen schon heute an die Märkte zu bringen und damit die Preise und die Schwankungsbreiten der Preise zu reduzieren. Die Bundesregierung will prüfen, inwieweit zukunftsfähige Unternehmen stabilisiert werden können, die aufgrund von Gasmangellage bzw. nicht tragfähigerEnergiepreise temporär ihre Produktion einstellen müssen
  • Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld sollen über den 31. September 2022 hinaus verlängert werden
  • Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, sollten ihre Geschäftsmodelle anpassen können. Daher wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt.
 

Montag, 5.09.2022, 16:41 Uhr
Katia Meyer-Tien

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.