Die Entgelte für die Nutzung von Strom- und Gasnetzen sollen Informationen aus Regierungskreisen zufolge der künftigen Regulierungsbehörde vorab zur Genehmigung vorgelegt werden.
Auf diese Regelung im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verständigten sich am Abend des 26. Oktober die Staatssekretäre aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sowie dem Umweltressort (BMU). Den Informationen zufolge einigten sich die Ministerien außerdem auf die Einführung der Anreizregulierung, bei der nicht nur rationelle Betriebsführung, sondern auc
Mittwoch, 27.10.2004, 09:57 Uhr
Cerstin Gammelin
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