Bild: Bayernwerk
Ein Internetportal bietet die Einsicht in elektronische Bieterkommunikation bei Strom- und Gasausschreibungen für Kommunen und öffentlich-rechtliche Institutionen an.
Seit April 2016 ist die elektronische Bieterkommunikation für öffentlich-rechtliche Ausschreibungen von Energie Pflicht. Die besagt, dass Fragen der Bieter und Energieversorger zum Ausschreibungsverfahren von Strom und Gas nur noch online gestellt und beantwortet werden dürfen.Über die Webseite „
Freitag, 14.07.2017, 12:54 Uhr
Jonas Rosenberger
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