Bild: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen mit dem Gebotstermin 1. September 2017 eröffnet.
Künftig wird die Vergütung von Erneuerbaren-Strom aus Biomasseanlagen ab einer Leistung von 150 kW über eine Ausschreibung festgelegt. Die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde hat nun die Rahmenbedingungen für die erste Ausschreibungsrunde festgelegt. Demnach werden 150 MW angese
Donnerstag, 6.07.2017, 15:11 Uhr
Andreas Kögler
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