Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Preissenkungsverfügung der Hessischen Kartellbehörde gegen den Wetzlarer Wasserversorger Enwag aus dem Jahr 2007 bestätigt.
Die Entscheidung des Kartellsenats vom 2. Februar bekräftige, dass öffentliche Wasserversorger der verschärften kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht unterliegen, teilte der BGH mit. Der Richterspruch beendet einen seit 2007 schwelenden Rechtsstreit.
Die Landeskartellbehörde hatte die Wetzlarer Wasserpreise (2,10 bis 2,35 Euro/m3) mit den Preisen von 18 anderen
Dienstag, 2.02.2010, 15:42 Uhr
Peter Focht
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