Was sich nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs für Stromversorger im Hinblick auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, beleuchtet Dr. Arne Glöckner*.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein fester Bestandteil von Kundenverträgen auch im Energiebereich. Für Versorgungsunternehmen sind hier nicht nur die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Wirksamkeit von AGB zu beachten, sondern zusätzlich eine Reihe besondere Vorschriften in den Grundversorgungsverordnungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mitte Juli einige Klausel
Montag, 20.08.2012, 15:04 Uhr
Redaktion
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