Bild: EnBW
Bei Zahlungsverzug ihrer Kunden dürfen Energieversorger den Strom abstellen. Das hat der Bundesgerichtshof am 11. Dezember in einem Revisionsverfahren entschieden.
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte ein Kunde des Energiekonzerns RWE geklagt. Der Schreibwarenhändler hatte seit 2005 seinen Strom von RWE in der Grundversorgung bezogen. Nachdem der Essener Energiekonzern jeweils zu Beginn der Jahre 2006, 2007 und 2008 seine Strompreise erhöht hatte, leistete der Händler aus Protest auf die Jahresrechnung 2008 zunächst keine Zahlungen mehr. RWE ma
Mittwoch, 11.12.2013, 16:16 Uhr
Kai Eckert
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