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Versorgungsunternehmen müssen ihren Tarif-Kunden Preiserhöhungen nicht nur rechtzeitig mitteilen, sondern auch nachvollziehbar begründen. Das ergibt sich nach Ansicht des Generalanwaltes beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus der europäischen Gas- und Stromrichtlinie.
Die höchsten Richter der EU müssen über die Klage von zwei deutschen Verbrauchern entscheiden, die sogenannte Grundversorgungsverträge mit ihrem Strom- und Gaslieferanten abgeschlossen haben. Zwischen 2005 und 2008 erhöhten die Unternehmen wiederholt ihre Preise. Die beiden Stadtwerke machten die Preiserhöhung öffentlich bekannt und schickten ihren Kunden eine erhöhte Rechnung. Eine Begründung erf
Freitag, 9.05.2014, 09:17 Uhr
Tom Weingärtner
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