Mehrkosten bei der Strombeschaffung, die durch zusätzliche Steuern und Abgaben, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder das KWK-Gesetz, entstehen, dürfen Energieversorger auf ihre Sondervertragskunden abwälzen. Dies hat der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) heute in Karlsruhe entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Energieversorgungs-Unternehmen im Jahre 1990 Verträge mit zwei Großkunden über die Lieferung und den Bezug von Strom geschlossen. Die Vereinbarungen enthielten Bestimmungen, wonach der Großkunde künftig wirksam werdende Energiesteuern oder „sonstige die Beschaffung und Übertragung oder Verteilung von elektrischer Energie belastende Steuern und Abgaben irgend
Montag, 22.12.2003, 16:18 Uhr
Kai Eckert
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