Alle Kosten für den Ausbau von Stromnetzen sind von den Netzbetreibern zu zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hat der Bundesverband WindEnergie (BWE) aufmerksam gemacht. Vor allem Windmüller hatten in den zurückliegenden Jahren teilweise mehrstellige Beträge für den Anschluss ihrer Windparks zahlen müssen.
Nach den BWE-Informationen hat der BGH in seinem Urteil festgestellt (AZ: VIII ZR 149/06), dass die Netzbetreiber in der Vergangenheit zu Unrecht von den Windmüllern Baukostenzuschüsse für den Netzanschluss verlangt haben. Da diese Zuschüsse dem Netzausbau zuzurechnen sind, so der BGH-Senat, können sie nicht auf den Windparkbetreiber umgelegt werden. Nach Ansicht des BGH ist der Netzausbau Sache d
Freitag, 29.06.2007, 17:44 Uhr
Ralf Köpke
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