E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Recht - Bewährungsstrafen für Millionenbetrug mit Erneuerbaren Energien
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Bewährungsstrafen für Millionenbetrug mit Erneuerbaren Energien

Zwei ehemalige Manager der insolventen EEV AG sind wegen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs sowie Kapitalanlagebetrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Im Prozess wegen Millionenbetruges mit erneuerbaren Energien sind zwei ehemalige Manager zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Ein 68-Jähriger und ein 55-Jähriger erhielten eine jeweils zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie einem Jahr und drei Monaten, wie der Vorsitzende Richter des Landgerichts Göttingen am Dienstag verkündete. Die Bewährungsdauer beträgt jeweils zwei Jahre. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Ursprünglich waren fünf Mitarbeiter der mittlerweile insolventen Erneuerbare Energien Versorgung (EEV) AG angeklagt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer falsche Angaben in Informationsmaterialien zu Anlageprojekten billigend in Kauf genommen oder sie nicht unterbunden haben. Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Die Manager wurden wegen versuchtem gewerbsmäßigem Betrug sowie Kapitalanlagebetrug verurteilt.

Der Prozess wurde wegen seiner ursprünglichen Größe im Bürgerhaus Bovenden verhandelt. Im Laufe der Verhandlungen wurden unter anderem die Verfahren gegen zwei mutmaßlich Hauptschuldige im Alter von 57 und 61 Jahren abgetrennt. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten pausiert vorerst. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatten der 68-Jährige und der 55-Jährige die Täuschung der Anleger billigend in Kauf genommen, seien aber nicht die Hauptverdächtigen in dem Verfahren. Das sah das Gericht ebenfalls so.

Hunderte Anleger um mehr als 6 Millionen Euro betrogen

Der Vorsitzende Richter betonte, dass für die Taten der beiden Männer keine große kriminelle Energie notwendig gewesen sei, sie sich nicht selbst bereichert hätten und es Bestrebungen gegeben habe, die Anlageprojekte tatsächlich umzusetzen. Zudem hätten sie bereits Entschädigungen gezahlt. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass sie noch einmal straffällig würden. Deshalb sei auf Bewährungsauflagen verzichtet worden. Die Ermittler warfen den Männern unter anderem Kapitalanlagebetrug und versuchten gewerbsmäßigen Betrug vor. Sie sollen laut Anklage hunderte Anleger um mehr als sechs Millionen Euro betrogen haben, unter anderem mit falschen Angaben zu einem geplanten Windpark und einem Biomasseheizkraftwerk.

Konkret wurden ihnen vorgeworfen, beim Verkauf von Finanzierungsanteilen 552 Anlegern wissentlich nicht ausreichend darüber informiert zu haben, dass ein geplanter Offshore-Windpark nur geringe Chancen auf Fertigstellung gehabt habe. In einem weiteren Fall sollen 126 Anleger bei der Finanzierung eines Biomassekraftwerkes getäuscht worden sein. Den Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft auf 4,6 sowie 1,8 Millionen Euro. Die Verteidigung des 68-Jährigen hatte einen Freispruch gefordert. Bei dem ehemaligen Manager sei kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennbar gewesen. Der Verteidiger des 55 Jahre alten Familienvaters sagte, dass sein Mandant für seine Fehler die Verantwortung übernehme. Er habe eine Tätigkeit übernommen, für die er nicht qualifiziert gewesen sei.

Dienstag, 8.08.2023, 17:10 Uhr
dpa
Energie & Management > Recht - Bewährungsstrafen für Millionenbetrug mit Erneuerbaren Energien
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht
Bewährungsstrafen für Millionenbetrug mit Erneuerbaren Energien
Zwei ehemalige Manager der insolventen EEV AG sind wegen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs sowie Kapitalanlagebetrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Im Prozess wegen Millionenbetruges mit erneuerbaren Energien sind zwei ehemalige Manager zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Ein 68-Jähriger und ein 55-Jähriger erhielten eine jeweils zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie einem Jahr und drei Monaten, wie der Vorsitzende Richter des Landgerichts Göttingen am Dienstag verkündete. Die Bewährungsdauer beträgt jeweils zwei Jahre. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Ursprünglich waren fünf Mitarbeiter der mittlerweile insolventen Erneuerbare Energien Versorgung (EEV) AG angeklagt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer falsche Angaben in Informationsmaterialien zu Anlageprojekten billigend in Kauf genommen oder sie nicht unterbunden haben. Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Die Manager wurden wegen versuchtem gewerbsmäßigem Betrug sowie Kapitalanlagebetrug verurteilt.

Der Prozess wurde wegen seiner ursprünglichen Größe im Bürgerhaus Bovenden verhandelt. Im Laufe der Verhandlungen wurden unter anderem die Verfahren gegen zwei mutmaßlich Hauptschuldige im Alter von 57 und 61 Jahren abgetrennt. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten pausiert vorerst. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatten der 68-Jährige und der 55-Jährige die Täuschung der Anleger billigend in Kauf genommen, seien aber nicht die Hauptverdächtigen in dem Verfahren. Das sah das Gericht ebenfalls so.

Hunderte Anleger um mehr als 6 Millionen Euro betrogen

Der Vorsitzende Richter betonte, dass für die Taten der beiden Männer keine große kriminelle Energie notwendig gewesen sei, sie sich nicht selbst bereichert hätten und es Bestrebungen gegeben habe, die Anlageprojekte tatsächlich umzusetzen. Zudem hätten sie bereits Entschädigungen gezahlt. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass sie noch einmal straffällig würden. Deshalb sei auf Bewährungsauflagen verzichtet worden. Die Ermittler warfen den Männern unter anderem Kapitalanlagebetrug und versuchten gewerbsmäßigen Betrug vor. Sie sollen laut Anklage hunderte Anleger um mehr als sechs Millionen Euro betrogen haben, unter anderem mit falschen Angaben zu einem geplanten Windpark und einem Biomasseheizkraftwerk.

Konkret wurden ihnen vorgeworfen, beim Verkauf von Finanzierungsanteilen 552 Anlegern wissentlich nicht ausreichend darüber informiert zu haben, dass ein geplanter Offshore-Windpark nur geringe Chancen auf Fertigstellung gehabt habe. In einem weiteren Fall sollen 126 Anleger bei der Finanzierung eines Biomassekraftwerkes getäuscht worden sein. Den Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft auf 4,6 sowie 1,8 Millionen Euro. Die Verteidigung des 68-Jährigen hatte einen Freispruch gefordert. Bei dem ehemaligen Manager sei kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennbar gewesen. Der Verteidiger des 55 Jahre alten Familienvaters sagte, dass sein Mandant für seine Fehler die Verantwortung übernehme. Er habe eine Tätigkeit übernommen, für die er nicht qualifiziert gewesen sei.

Dienstag, 8.08.2023, 17:10 Uhr
dpa

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.