E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Niedersachsen - Bei 4 Prozent Windfläche darf Schluss sein
Quelle: Fotolia / fotolium
Niedersachsen

Bei 4 Prozent Windfläche darf Schluss sein

Die künftigen Windkraft-Flächen sind auf die Länder verteilt. Diese müssen sie auf ihre Planungsregionen verteilen. Wie? Das ist politisch schwierig, zeigt das Beispiel Niedersachsen.
Die niedersächsischen Kreise müssen bis 2026 maximal 4 Prozent ihrer jeweiligen Kreisfläche für die Windkraft ausweisen. Das ist der Kernpunkt eines Kompromisses zur regionalplanerischen Gestaltung des Windkraft-Ausbaus, den der Niedersächsische Landkreistag am 2. Mai mit Umweltminister Christian Meyer (Grüne) geschlossen hat, so eine gemeinsame Mitteilung.

Niedersachsen muss gemäß dem Wind-an-Land-Bundesgesetz bis Ende 2026 gemittelt 2,2 Prozent seiner Landesfläche der Windenergie zur Verfügung stellen. Im Februar hatte Meyer eine Potenzialstudie vorgestellt, die einen Ansatzpunkt dafür gibt, wie die künftigen Windrad-Flächen zwischen den Kreisen verteilt werden.

Diese hatte ein erhebliches Gefälle ergeben: Die Autoren vom Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) und des Umwelt- und Landschaftsplanungsbüros Bosch & Partner errechneten vorläufig Kreisflächen-Ziele zwischen nur 0,01 Prozent für die Stadt Osnabrück und 4,72 Prozent im Kreis Lüneburg. In fünf Kreisen lagen jene Potenzialflächen, die bei einer rein ratierlichen Verteilung auf sie entfallen müssten, oberhalb des jetzt erzielten Kompromisses von 4 Prozent.

Hinter den Kulissen gab es offenbar regionalen Unmut über die" Verteilung, die sich da andeutete, vor allem in Kreisen, die damit besonders viel Fläche ausweisen müssen. Diese am stärksten betroffenen Kreise müssen nun nur noch 4 Prozent für die Windkraft reservieren − weniger, als wenn Hannover die vorläufige Potenzialstudie in seinem eigenen künftigen Windenergie-an-Land-Gesetz 1:1 in eine gesetzliche Verpflichtung umgemünzt hätte.

Andere Kreise müssen dann mehr übernehmen

Minister Meyer kündigte noch für diesen Monat einen Kabinettsbeschluss an, der den erzielten Kompromiss enthält. Dann dürfen die Kreise dazu offiziell Stellung nehmen, bevor das Gesetz an den Landtag geht. In Niedersachsen verantworten − mit Ausnahme der Regionen Hannover und Braunschweig − die Kreise die Regionalplanung, in anderen Ländern setzen sie sich teilweise aus mehreren Kreisen zusammen.

Freilich machte der Grünen-Politiker klar, dass "im Gegenzug (...) alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte ein wenig mehr Fläche zur Verfügung stellen (müssten)", um die 2,2 Prozent für Niedersachsen zu erreichen.

An dem Kompromiss aus dem Präsidium des Landkreistages war der Landrat von Leer, Matthias Groote (SPD), maßgeblich beteiligt. Groote gehört zu den Förderern der Windkraft und wurde auf der Sitzung des zuständigen Umweltausschusses des Landkreistages zu dessen Vorsitzendem gewählt. "Die angedachte Umverteilung entlastet insbesondere einige Landkreise im Nordosten des Landes", ergänzte Landkreistag-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. Nur auf 4 Prozent erweitern müssen gemäß dem Kompromiss die Kreise Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Uelzen sowie im Regionalverband Großraum Braunschweig die Kreise Gifhorn und Helmstedt.

Dienstag, 2.05.2023, 17:44 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Niedersachsen - Bei 4 Prozent Windfläche darf Schluss sein
Quelle: Fotolia / fotolium
Niedersachsen
Bei 4 Prozent Windfläche darf Schluss sein
Die künftigen Windkraft-Flächen sind auf die Länder verteilt. Diese müssen sie auf ihre Planungsregionen verteilen. Wie? Das ist politisch schwierig, zeigt das Beispiel Niedersachsen.
Die niedersächsischen Kreise müssen bis 2026 maximal 4 Prozent ihrer jeweiligen Kreisfläche für die Windkraft ausweisen. Das ist der Kernpunkt eines Kompromisses zur regionalplanerischen Gestaltung des Windkraft-Ausbaus, den der Niedersächsische Landkreistag am 2. Mai mit Umweltminister Christian Meyer (Grüne) geschlossen hat, so eine gemeinsame Mitteilung.

Niedersachsen muss gemäß dem Wind-an-Land-Bundesgesetz bis Ende 2026 gemittelt 2,2 Prozent seiner Landesfläche der Windenergie zur Verfügung stellen. Im Februar hatte Meyer eine Potenzialstudie vorgestellt, die einen Ansatzpunkt dafür gibt, wie die künftigen Windrad-Flächen zwischen den Kreisen verteilt werden.

Diese hatte ein erhebliches Gefälle ergeben: Die Autoren vom Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) und des Umwelt- und Landschaftsplanungsbüros Bosch & Partner errechneten vorläufig Kreisflächen-Ziele zwischen nur 0,01 Prozent für die Stadt Osnabrück und 4,72 Prozent im Kreis Lüneburg. In fünf Kreisen lagen jene Potenzialflächen, die bei einer rein ratierlichen Verteilung auf sie entfallen müssten, oberhalb des jetzt erzielten Kompromisses von 4 Prozent.

Hinter den Kulissen gab es offenbar regionalen Unmut über die" Verteilung, die sich da andeutete, vor allem in Kreisen, die damit besonders viel Fläche ausweisen müssen. Diese am stärksten betroffenen Kreise müssen nun nur noch 4 Prozent für die Windkraft reservieren − weniger, als wenn Hannover die vorläufige Potenzialstudie in seinem eigenen künftigen Windenergie-an-Land-Gesetz 1:1 in eine gesetzliche Verpflichtung umgemünzt hätte.

Andere Kreise müssen dann mehr übernehmen

Minister Meyer kündigte noch für diesen Monat einen Kabinettsbeschluss an, der den erzielten Kompromiss enthält. Dann dürfen die Kreise dazu offiziell Stellung nehmen, bevor das Gesetz an den Landtag geht. In Niedersachsen verantworten − mit Ausnahme der Regionen Hannover und Braunschweig − die Kreise die Regionalplanung, in anderen Ländern setzen sie sich teilweise aus mehreren Kreisen zusammen.

Freilich machte der Grünen-Politiker klar, dass "im Gegenzug (...) alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte ein wenig mehr Fläche zur Verfügung stellen (müssten)", um die 2,2 Prozent für Niedersachsen zu erreichen.

An dem Kompromiss aus dem Präsidium des Landkreistages war der Landrat von Leer, Matthias Groote (SPD), maßgeblich beteiligt. Groote gehört zu den Förderern der Windkraft und wurde auf der Sitzung des zuständigen Umweltausschusses des Landkreistages zu dessen Vorsitzendem gewählt. "Die angedachte Umverteilung entlastet insbesondere einige Landkreise im Nordosten des Landes", ergänzte Landkreistag-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. Nur auf 4 Prozent erweitern müssen gemäß dem Kompromiss die Kreise Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Uelzen sowie im Regionalverband Großraum Braunschweig die Kreise Gifhorn und Helmstedt.

Dienstag, 2.05.2023, 17:44 Uhr
Georg Eble

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.