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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - BDEW warnt vor zweigeteiltem Markt in der Ladeinfrastruktur
Quelle: Shutterstock/Smile Fight
Elektrofahrzeuge

BDEW warnt vor zweigeteiltem Markt in der Ladeinfrastruktur

Vor negativen Wettbewerbswirkungen warnt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft mit Blick auf die vom Bund geplante Ausschreibung zum Ausbau des Schnellladesäulennetzes.
"Aus unserer Sicht ist es zentral, dass wir durch das Programm keinen zweigeteilten Markt erhalten: Auf der einen Seite ein subventioniertes, preisreguliertes Ladeinfrastrukturnetz und auf der anderen Seite eine bestehende Ladeinfrastruktur, die sich nun durch das Deutschlandnetz nicht mehr wirtschaftlich betreiben lässt", erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, in einer Mitteilung es Branchenverbandes vom 17. August. 

Im Zuge der steigenden Anzahl von Elektrofahrzeugen müsse es für Anbieter attraktiv bleiben, Ladesäulen massiv weiter aufzubauen. "Eine durch das Ausschreibungsprogramm künstlich geschaffene mangelnde Wirtschaftlichkeit von Ladesäulen wäre hier kontraproduktiv", betonte Andreae. Vielmehr erfordere die Ausgestaltung der Ausschreibungen "höchste Sensibilität", damit der parallel stattfindende, marktwirtschaftliche Ausbau nicht ausgebremst werde. Dies betreffe insbesondere die vom Bund anvisierte Preisobergrenze von 44 Cent pro kWh, "die für Schnellladestationen außerhalb des subventionierten Deutschlandnetzes nicht darstellbar ist". Hier müsse die Politik eine Lösung bieten.

Zudem: Die "größten Bremsklötze" beim Ausbau der Ladeinfrastruktur sieht der Verband durch die Ausschreibung nicht beseitigt. Als Beispiele nennt der BDEW etwa fehlende Flächen für Standorte, schleppende behördliche Genehmigungsverfahren und unsichere regulatorische Rahmenbedingungen. "Die Ladeinfrastruktur muss in den nächsten Jahren massiv weiter ausgebaut werdenDazu braucht die Branche einen stabilen politischen Investitionsrahmen", forderte Andrea. 

Hintergrund zum Schnellladegesetz

Mit dem "Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge" (Schnellladegesetz) hatte die Bundesregierung im Februar 2021 die Finanzierung von 1.000 Standorten mit jeweils mehreren Ladepunkten bundesweit beschlossen, die vor allem die Lang- und Mittelstreckenmobilität adressieren sollen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gab am 16. August den Startschuss für die Ausschreibung. Vorgesehen ist laut Scheuers Ministerium eine "atmende" Preisobergrenze von 44 Cent pro kWh. Insgesamt will der Bund für den Aufbau der 1.000 Schnellladestandorte rund 2 Mrd. Euro investieren

Als zentrales Element sollen Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Schnellladenetzes an 1.000 Standorten bis Ende 2023 mit mindestens 150 kW pro Ladepunkt im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegeben werden. Sie wird voraussichtlich in zehn bis 15 Losen erfolgen, in denen unterschiedlich attraktive Standorte gebündelt werden.

Der Bund stellt hohe Anforderungen an die Betreiber hinsichtlich Qualität und Zuverlässigkeit. Um die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen, sorgt der Bund im Gegenzug über eine Vergütung für die Vollfinanzierung von Investitions- und Betriebskosten. Laut der Studie des Bundesverkehrsministeriums "Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für den Markthochlauf" könnten bis 2030 alleine bis zu 10.000 innerörtliche Schnellladestandorte notwendig werden.

Mittwoch, 18.08.2021, 10:47 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Elektrofahrzeuge - BDEW warnt vor zweigeteiltem Markt in der Ladeinfrastruktur
Quelle: Shutterstock/Smile Fight
Elektrofahrzeuge
BDEW warnt vor zweigeteiltem Markt in der Ladeinfrastruktur
Vor negativen Wettbewerbswirkungen warnt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft mit Blick auf die vom Bund geplante Ausschreibung zum Ausbau des Schnellladesäulennetzes.
"Aus unserer Sicht ist es zentral, dass wir durch das Programm keinen zweigeteilten Markt erhalten: Auf der einen Seite ein subventioniertes, preisreguliertes Ladeinfrastrukturnetz und auf der anderen Seite eine bestehende Ladeinfrastruktur, die sich nun durch das Deutschlandnetz nicht mehr wirtschaftlich betreiben lässt", erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, in einer Mitteilung es Branchenverbandes vom 17. August. 

Im Zuge der steigenden Anzahl von Elektrofahrzeugen müsse es für Anbieter attraktiv bleiben, Ladesäulen massiv weiter aufzubauen. "Eine durch das Ausschreibungsprogramm künstlich geschaffene mangelnde Wirtschaftlichkeit von Ladesäulen wäre hier kontraproduktiv", betonte Andreae. Vielmehr erfordere die Ausgestaltung der Ausschreibungen "höchste Sensibilität", damit der parallel stattfindende, marktwirtschaftliche Ausbau nicht ausgebremst werde. Dies betreffe insbesondere die vom Bund anvisierte Preisobergrenze von 44 Cent pro kWh, "die für Schnellladestationen außerhalb des subventionierten Deutschlandnetzes nicht darstellbar ist". Hier müsse die Politik eine Lösung bieten.

Zudem: Die "größten Bremsklötze" beim Ausbau der Ladeinfrastruktur sieht der Verband durch die Ausschreibung nicht beseitigt. Als Beispiele nennt der BDEW etwa fehlende Flächen für Standorte, schleppende behördliche Genehmigungsverfahren und unsichere regulatorische Rahmenbedingungen. "Die Ladeinfrastruktur muss in den nächsten Jahren massiv weiter ausgebaut werdenDazu braucht die Branche einen stabilen politischen Investitionsrahmen", forderte Andrea. 

Hintergrund zum Schnellladegesetz

Mit dem "Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge" (Schnellladegesetz) hatte die Bundesregierung im Februar 2021 die Finanzierung von 1.000 Standorten mit jeweils mehreren Ladepunkten bundesweit beschlossen, die vor allem die Lang- und Mittelstreckenmobilität adressieren sollen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gab am 16. August den Startschuss für die Ausschreibung. Vorgesehen ist laut Scheuers Ministerium eine "atmende" Preisobergrenze von 44 Cent pro kWh. Insgesamt will der Bund für den Aufbau der 1.000 Schnellladestandorte rund 2 Mrd. Euro investieren

Als zentrales Element sollen Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Schnellladenetzes an 1.000 Standorten bis Ende 2023 mit mindestens 150 kW pro Ladepunkt im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegeben werden. Sie wird voraussichtlich in zehn bis 15 Losen erfolgen, in denen unterschiedlich attraktive Standorte gebündelt werden.

Der Bund stellt hohe Anforderungen an die Betreiber hinsichtlich Qualität und Zuverlässigkeit. Um die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen, sorgt der Bund im Gegenzug über eine Vergütung für die Vollfinanzierung von Investitions- und Betriebskosten. Laut der Studie des Bundesverkehrsministeriums "Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für den Markthochlauf" könnten bis 2030 alleine bis zu 10.000 innerörtliche Schnellladestandorte notwendig werden.

Mittwoch, 18.08.2021, 10:47 Uhr
Davina Spohn

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