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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Monopolkommission will mehr Konkurrenz bei Ladesäulen
Quelle: Fotolia/JiSIGN
Elektrofahrzeuge

Monopolkommission will mehr Konkurrenz bei Ladesäulen

In ihrem am 1. September veröffentlichten 8. Sektorgutachten Energie nimmt die Monopolkommission den Wettbewerb bei Ladesäulen und den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in den Fokus.
Die Monopolkommission meint in ihrem am 1. September veröffentlichten Sektorgutachten Energie, die Konkurrenz von Betreibern der Ladesäulen um Kundinnen und Kunden sei Voraussetzung für günstige Preise an den Stromtankstellen. Die Analyse der Daten zu 42.000 Ladepunkten habe allerdings gezeigt, dass oft einzelne Betreiber hohe Marktanteile in einzelnen Regionen haben. Auch könnten sich Autofahrer nicht zentral über die Preise der vorhandenen Betreiber beim Laden ohne Anmeldung informieren, um so gezielter Angebote wahrzunehmen.

Die nächste Bundesregierung solle deshalb beim Aufbau der Ladeinfrastruktur den Wettbewerb ankurbeln, indem die Förderprogramme hohe Mittel vorsehen, wenn die Betreiber in einem lokalen Gebiet weniger als 40 % aller Ladepunkte auf sich vereinen. Bei Schnellladepunkten an Autobahnen solle die Möglichkeit des Betriebs von Ladepunkten unterschiedlicher Betreiber an einem Standort geschaffen werden. Zudem sollten – wie bei Tankstellen – weitere Informationen veröffentlicht werden, wie Funktions- und Belegungsstatus.

Der Ökostromanbieter Lichtblick weist in einer Stellungnahme ebenfalls auf den "mangelnden" Wettbewerb hin. Eine Auswertung des Ladesäulenregisters der Bundesnetzagentur zeige, dass "Konzerne und Stadtwerke" ihre regionale Monopolstellung auf dem Ladesäulenmarkt weiter ausbauen. Durch mangelnde Konkurrenz legten sie Tarife und Ladebedingungen weitgehend frei von Wettbewerb fest.

Neue Wasserstoffnetze flexibel regulieren

Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie verfolgt die Bundesregierung das Ziel, in kurzer Zeit eine Wasserstoffwirtschaft in Deutschland aufzubauen. Dazu müssen Wasserstoffleitungen gebaut und Erdgasleitungen für den Transport von Wasserstoff umgewidmet werden. Die zu diesem Zweck eingeführte Übergangsregulierung für Wasserstoffnetze wird von der Monopolkommission als erster wichtiger Schritt gesehen. Sie biete, wie es heißt, dem Regulierer allerdings nur wenige Möglichkeiten, auf die zu erwartende dynamische Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft angemessen zu reagieren.

Die Monopolkommission empfiehlt deshalb eine dynamische Regulierung, bei der die Bundesnetzagentur die Marktverhältnisse regelmäßig analysieren und – falls notwendig – diejenigen Regulierungsinstrumente einsetzen würde, die beobachtete Wettbewerbsprobleme beheben.

Die Monopolkommission rät zudem von einer Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz ab. Die damit einhergehende Quersubventionierung würde potenziell zu Fehlinvestitionen in die Wasserstoffinfrastruktur und langfristig auch zu Verzögerungen bei der erwünschten Umstellung auf die Nutzung von Wasserstoff führen, so die Gremienmeinung.

Wettbewerb unter Strombörsen fördern

Angesichts steigender Mengen von erneuerbaren Energien gewinnt der kurzfristige Handel mit Strom an Bedeutung. Die Strombörsen nehmen dabei eine wichtige Funktion ein. Fast über den gesamten Handelszeitraum, so die Monopolkommission, teilen die Strombörsen ihre Handelsbücher, das heißt, Anbieter und Nachfrager, die an unterschiedlichen Börsen tätig sind, können miteinander handeln.

Zum Ende des Handelszeitraums teile allerdings die in der Gebotszone Deutschland-Luxemburg im kurzfristigen Handel etablierte Strombörse Epex Spot ihre Handelsbücher nicht. Gerade dann werde es allerdings durch die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien für Händler relevant, dass hinreichend Anbieter und Abnehmer zusammenkommen, findet die Monopolkommission. Die fehlende Teilung der Handelsbücher erschwere es konkurrierenden Handelsplätzen, ein für alle Stromhändler attraktives Alternativprodukt zu etablieren. Die Kommission empfiehlt daher, die Handelsbücher über den gesamten Handelszeitraum zu teilen.

Mittwoch, 1.09.2021, 15:45 Uhr
Günter Drewnitzky
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Monopolkommission will mehr Konkurrenz bei Ladesäulen
In ihrem am 1. September veröffentlichten 8. Sektorgutachten Energie nimmt die Monopolkommission den Wettbewerb bei Ladesäulen und den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in den Fokus.
Die Monopolkommission meint in ihrem am 1. September veröffentlichten Sektorgutachten Energie, die Konkurrenz von Betreibern der Ladesäulen um Kundinnen und Kunden sei Voraussetzung für günstige Preise an den Stromtankstellen. Die Analyse der Daten zu 42.000 Ladepunkten habe allerdings gezeigt, dass oft einzelne Betreiber hohe Marktanteile in einzelnen Regionen haben. Auch könnten sich Autofahrer nicht zentral über die Preise der vorhandenen Betreiber beim Laden ohne Anmeldung informieren, um so gezielter Angebote wahrzunehmen.

Die nächste Bundesregierung solle deshalb beim Aufbau der Ladeinfrastruktur den Wettbewerb ankurbeln, indem die Förderprogramme hohe Mittel vorsehen, wenn die Betreiber in einem lokalen Gebiet weniger als 40 % aller Ladepunkte auf sich vereinen. Bei Schnellladepunkten an Autobahnen solle die Möglichkeit des Betriebs von Ladepunkten unterschiedlicher Betreiber an einem Standort geschaffen werden. Zudem sollten – wie bei Tankstellen – weitere Informationen veröffentlicht werden, wie Funktions- und Belegungsstatus.

Der Ökostromanbieter Lichtblick weist in einer Stellungnahme ebenfalls auf den "mangelnden" Wettbewerb hin. Eine Auswertung des Ladesäulenregisters der Bundesnetzagentur zeige, dass "Konzerne und Stadtwerke" ihre regionale Monopolstellung auf dem Ladesäulenmarkt weiter ausbauen. Durch mangelnde Konkurrenz legten sie Tarife und Ladebedingungen weitgehend frei von Wettbewerb fest.

Neue Wasserstoffnetze flexibel regulieren

Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie verfolgt die Bundesregierung das Ziel, in kurzer Zeit eine Wasserstoffwirtschaft in Deutschland aufzubauen. Dazu müssen Wasserstoffleitungen gebaut und Erdgasleitungen für den Transport von Wasserstoff umgewidmet werden. Die zu diesem Zweck eingeführte Übergangsregulierung für Wasserstoffnetze wird von der Monopolkommission als erster wichtiger Schritt gesehen. Sie biete, wie es heißt, dem Regulierer allerdings nur wenige Möglichkeiten, auf die zu erwartende dynamische Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft angemessen zu reagieren.

Die Monopolkommission empfiehlt deshalb eine dynamische Regulierung, bei der die Bundesnetzagentur die Marktverhältnisse regelmäßig analysieren und – falls notwendig – diejenigen Regulierungsinstrumente einsetzen würde, die beobachtete Wettbewerbsprobleme beheben.

Die Monopolkommission rät zudem von einer Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz ab. Die damit einhergehende Quersubventionierung würde potenziell zu Fehlinvestitionen in die Wasserstoffinfrastruktur und langfristig auch zu Verzögerungen bei der erwünschten Umstellung auf die Nutzung von Wasserstoff führen, so die Gremienmeinung.

Wettbewerb unter Strombörsen fördern

Angesichts steigender Mengen von erneuerbaren Energien gewinnt der kurzfristige Handel mit Strom an Bedeutung. Die Strombörsen nehmen dabei eine wichtige Funktion ein. Fast über den gesamten Handelszeitraum, so die Monopolkommission, teilen die Strombörsen ihre Handelsbücher, das heißt, Anbieter und Nachfrager, die an unterschiedlichen Börsen tätig sind, können miteinander handeln.

Zum Ende des Handelszeitraums teile allerdings die in der Gebotszone Deutschland-Luxemburg im kurzfristigen Handel etablierte Strombörse Epex Spot ihre Handelsbücher nicht. Gerade dann werde es allerdings durch die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien für Händler relevant, dass hinreichend Anbieter und Abnehmer zusammenkommen, findet die Monopolkommission. Die fehlende Teilung der Handelsbücher erschwere es konkurrierenden Handelsplätzen, ein für alle Stromhändler attraktives Alternativprodukt zu etablieren. Die Kommission empfiehlt daher, die Handelsbücher über den gesamten Handelszeitraum zu teilen.

Mittwoch, 1.09.2021, 15:45 Uhr
Günter Drewnitzky

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